Berechtigungsanfrage der Sony Music Publishing (Germany) GmbH durch die Sozietät Poppe

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Die Sozietät Poppe hat im Auftrag der Sony Music Publishing (Germany) GmbH eine Berechtigungsanfrage verschickt. Hintergrund ist ein YouTube-Video. Darin sollen mehrere Musiktitel verwendet worden sein, an denen die Sony Music Publishing (Germany) GmbH Urheberrechte hat. Die Musiktitel sind:

  • „False Alarm“ von Rebecca Claire Hill
  • „In the Name of Love“ von Ilsey Juber
  • „Full Circle“ von Alexander O’Neill & Mikael Marvin Temrowski,
  • „Not Giving In (feat. John Newman & Alex Clare“ von Amir Izadkhah, Kesi Dryden & Piers Sean Aggett
  • „Blue Skies (REVOKE Remix)“ von Lenka Kripac.

Die Sony Music Publishing (Germany) GmbH könne keine Nutzungslizenz für die genannten Titel bei sich finden. Daher wird sich nach der Rechtsgrundlage der Verwendung der Songs erkundigt.

Exkurs: Berechtigungsanfrage – Was ist das?

Wenn der Inhaber der Urheberrechte eines Werks den Verdacht hat, dass sein Werk ohne rechtliche Grundlage verwendet wurde, kann er eine Berechtigungsanfrage stellen. Damit bietet er dem Adressaten die Möglichkeit sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Sollte der Adressat eine Berechtigung haben, kann er diese dem Rechteinhaber vorlegen und die Sache ist damit erledigt. Liegt keine Berechtigung vor, kann der Rechteinhaber im weiteren Verlauf abmahnen. Daher kann die Berechtigungsanfrage auch als eine Art Vorstufe zur Abmahnung angesehen werden.

Wie reagiere ich auf eine Berechtigungsanfrage?

Auch wenn mit der Berechtigungsanfrage zunächst keine Kosten geltend gemacht werden, sollte die Berechtigungsanfrage nicht unterschätzt werden. Denn die Nichtreaktion auf die Berechtigungsanfrage bzw. die Antwort, dass keine Berechtigung vorliegt, kann eine kostenpflichtige Abmahnung zur Folge haben.

Uns liegen Fälle vor, in denen die Sozietät Poppe für einen Unterlassungsanspruch einen Streitwert von 10.000,00 € annimmt und Lizenzschaden im mittleren 5-stelligen Bereich geltend macht. Diese Beträge zeigen, dass auch auf eine Berechtigungsanfrage, in der keine Zahlungsansprüche geltend gemacht werden, schon richtig reagiert werden sollte. Um eine angemessene Antwort auf die Berechtigungsanfrage zu formulieren, sollte die fachkundige Unterstützung eines Fachanwalts hinzugezogen werden.

Sie haben Fragen zu einer Berechtigungsanfrage oder Abmahnung?

Unsere Rechts- und Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie IT-Recht können Ihnen bundesweit bei allen Fragen zu Berechtigungsanfragen und Abmahnungen weiterhelfen. Melden Sie sich gerne in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für ein unverbindliches Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
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