Schreiben der Sozietät Poppe i. A. d. EMI Music Publishing Germany GmbH Song „Rehab – Amy Winehouse“

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Wir haben schon mal über eine Abmahnung der Sozietät Poppe aus Pinneberg für die EMI Music Publishing Germany GmbH wegen Veröffentlichung des Songs „Happy“ von Pharrell Williams berichtet: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-sozietaet-poppe-emi-music-wegen-videos-bei-youtube-mit-lied-happy-von-pharrell-williams_151985.html

Nun liegt unserer Kanzlei ein erneutes Schreiben der Sozietät Poppe vor, ebenfalls im Auftrag der EMI Music Publishing Germany GmbH. In diesem Schreiben gab Herr Rechtsanwalt Stephan Mathé an, dass der Adressat des Schreibens auf YouTube ein Video veröffentlicht habe, das Teile bzw. Sequenzen des Songs „Rehab“ von Amy Winehouse enthalte. Der Song „Rehab“ von Amy Winehouse sei dabei eine urheberrechtlich geschützte Komposition der EMI Music Publishing Germany GmbH. Für das angegebene YouTube Video sei allerdings keine Lizenz für die Nutzung des Songs zu finden.

Was wird gefordert?

Vom Adressaten des Schreibens wird es gefordert darzulegen, ob er eine Lizenz für den Song erworben hat bzw. soll mitgeteilt werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Nutzungsberechtigung erfolge. Über die Konsequenzen bei Fehlen einer Lizenz wird in dem Schreiben nicht aufgeklärt.
Was passiert, wenn Sie keine Nutzungsrechte für den Song haben?

Das Anschreiben der Sozietät Poppe stellt kein Problem dar, insofern der Adressat die korrekten Nutzungsrechte für den Song besitzt bzw. diese vorweisen kann. In den meisten Fällen – gerade auf Plattformen wie YouTube – stellt sich allerdings das Gegenteil heraus.

Sollten Sie der Sozietät Poppe also mitteilen müssen, dass Sie keine Nutzungsrechte haben, so ist nicht unwahrscheinlich, dass sie kostenpflichtig auf Unterlassung – in Form einer Abmahnung – in Anspruch genommen werden.

Uns ist bekannt, dass die Sozietät Poppe bereits in der Vergangenheit Abmahnungen aufgrund des angeblichen Verstoßes gegen die Nutzungsrechte der EMI Music Publishing GmbH ausgesprochen hat. In diesen Fällen wurden ebenfalls Kompositionen, deren (anteilige) Nutzungsrechte die EMI Music Publishing Germany GmbH besitzt, von den Abgemahnten auf YouTube verwendet. Der EMI Music Publishing Germany GmbH stünden laut der Rechtsanwälte in derartigen Fällen Abwehransprüche nach den §§ 97 ff. UrhG gegen die Abgemahnten zu.

In diesen Fällen werden die Abgemahnten zur Auskunftserteilung und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach unterschiedlichen Faktoren, wie z. B. der genauen Dauer der Nutzung der Komposition. Diese Angaben erhält die Sozietät Poppe z. T. erst durch die Erteilung der Auskünfte zu den unterschiedlichen Faktoren. Die Kosten, bestehend aus den Abmahnkosten und den Kosten für den entstandenen Lizenzschaden können u. U. in einem mittleren fünfstelligen Bereich liegen.

Wie reagiere ich auf ein Schreiben der Sozietät Poppe?

Unnötige Kosten können Sie durch ein gezieltes Vorgehen vermeiden. Wichtig ist es zunächst, dass Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, der sich im Bereich des Urheberrechts auskennt. Ihr Rechtsanwalt wird Sie über mögliche Handlungsalternativen aufklären und für Ihren Einzelfall eine passende Lösungsstrategie entwickeln. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine vorbeugende Unterlassungserklärung für Sie zu erstellen, um Abmahnkosten zu vermeiden. Nach Erhalt einer Abmahnung besteht für Sie die Möglichkeit mit Hilfe Ihres Anwalts eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zum Beratungsansatz unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des Urheberrechts tätig. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind wir stets up to date. Aus zahlreichen Abmahnverfahren haben wir gelernt unser Wissen konsequent und effektiv für unsere Mandanten einzusetzen.

Sie möchten sich im Bereich des Urheberrechts- oder Medienrechts fachkundig beraten lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Zu unseren Kompetenzen gehört die Beratung bei Rechtsverletzung, insb. die Erstellung einer effektiven Lösungsstrategie nach Erhalt einer Abmahnung. Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an!


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