Berliner Spielhallen vor dem Aus?

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Für Bestandsunternehmen, also solche, die nach der Gewerbeordnung (§ 33i) genehmigt worden sind, wird es nun eng: das Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin –MindAbstUmsG Bln (dazu unser Rechtstipp v. 19.2.) ist am 6.4.2016 in Kraft getreten (GVB. 03227, 117). Die Alterlaubnisse nach der Gewerbeordnung erlöschen am 31.7.2016. Nach den neuen landesrechtlichen Regelungen müssen die Betreiber nun bis zum 6.7.2016 eine Erlaubnis nach dem Berliner Spielhallengesetz (SpielhG Bln) beantragen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist: wird sie versäumt, wird keine Erlaubnis erteilt werden.

Ob die Erlaubnis erteilt wird, hängt dann wesentlich davon ab, wie sich der Standort der Spielhalle örtlich darstellt. Probleme haben zunächst alle Spielhallen, die sich im Umkreis einer Schule und anderen Jugendeinrichtungen befinden. Mindestens 200 Meter muss der Abstand hier betragen. Probleme haben aber auch die Spielhallen, die sich in örtlicher Konkurrenz zu anderen Spielhallen befinden. Hier gilt ein Mindestabstand von 500 Metern. Es ist davon auszugehen, dass fast alle Spielhallen aufgrund der Dichte zumindest hinsichtlich der Abstandsregelung zu anderen Spielhallen Probleme bekommen. Hinzukommt, dass auch ein Mindestabstand zu Spielbanken und Annahmestellen für Sportwetten besteht; auch hier gelten 500 Meter.

Was die Sportwetten angeht, so sind die örtlichen Annahmestellen regelmäßig in ihrer formellen Illegalität geduldet. Allerdings hat nun das VG Wiesbaden (5 K 1431/14.WI) am 15.4.2016 die Bundesländer verpflichtet, der Tipico Ltd. eine Lizenz für 7 Jahren zu erteilen. Begründung: Das Land Hessen konnte nicht erklären, weshalb die landesweite Beschränkung auf 20 Annahmestellen zu rechtfertigen sei. Damit steigt die Zahl der konkurrierenden Unternehmen, denn Annahmestellen für Sportwetten zählen nur dann dazu, wenn sie über eine „gültige Erlaubnis“ verfügen.

Aber auch die Voraussetzungen des Erlaubnisantrags sind verschärft worden: Sachkundenachweise für Betreiber und Aufsichtspersonen, Sozialkonzept usw. Die Anforderungen sind hoch.

Schließlich konkurrieren alle Spielhallen im Umkreis von 500 Metern per Los. Die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens ist sehr zweifelhaft. Insbesondere die Verfahren um die Konzessionen für Sportwetten in Hessen zeigen, dass sich die Einzelheiten dafür aus dem Gesetz ergeben müssen; das ist nicht ersichtlich. Insofern sollte es Ansätze geben, die örtliche Rechtsauffassung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Spielhallen in Berlin einer Überprüfung zu unterziehen.


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