Berufsunfähigkeit: Alte Leipziger zahlt trotz Gutachten des Universitätsklinikums Essen 280.000 €

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein Verfahren informieren, in welchem unser Mandant Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Alten Leipziger geltend gemacht hat.

Unser Mandant war aufgrund einer psychischen Erkrankung berufsunfähig geworden und hatte einen Leistungsantrag gestellt.

Der Versicherer hatte sodann ein psychiatrisches Gutachten mit neuropsychologischem Zusatzgutachten bei dem Universitätsklinikum Essen über die bestehende Erkrankung eingeholt.

Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass Berufsunfähigkeit nicht bestünde, weil unser Mandant noch nicht alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft habe.

Dazu heißt es in dem Gutachten:

Bezogen auf die Prognose muss davon ausgegangen werden, dass aus aktueller psychiatrisch-gutachterlicher Sicht davon ausgegangen werden muss, dass die bisherige Therapie leider völlig unbefriedigend und nicht ausreichend ist.

Hemmend ist hier auch die geringe Therapiemotivation bezogen auf Psychotherapie des Probanden. Aus psychiatrisch-gutachterlicher Sicht erscheint es nur schwer erklärlich, warum der intelligente und sonst aufklärungsfähige Patient hier eine so hohe Abwehrhaltung gegenüber sowohl einer Psychotherapie als auch Therapieintensivierung bisher aufgewiesen hat.

Die von dem Gutachter vertretene Auffassung ist jedoch ersichtlich falsch.

Wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, ist auch die Berufsunfähigkeitsleistung zu erbringen und es kommt zunächst nicht auf etwaige weitere Therapiemöglichkeiten an.

Wir haben sodann Klage bei dem zuständigen Landgericht eingereicht.

Auch das Landgericht hatte die Alte Leipziger hiernach darauf hingewiesen, dass mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit der Leistungsanspruch besteht.

Dieses unabhängig davon, ob zukünftig eine Verbesserung der Beschwerden durch weitergehende Therapie erreicht werden kann.

Entsprechend den Versicherungsbedingungen kommt es nämlich nicht darauf an, dass die Berufsunfähigkeit auch dauerhaft ist oder später gebessert werden kann.

Hiernach war die Alte Leipziger zu einem Vergleich bereit, nach welchem durch diese über 280.000 € an unsere Mandanten gezahlt wurden.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen,

dann schauen Sie sich bitte die weiteren Teile unseres Video-Podcasts an oder informieren Sie sich direkt bei uns.


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