Berufsunfähigkeit, Burnout und Depressionen, Teil 2

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In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie weiter darüber informieren, wie Sie bei psychischen Erkrankungen, insbesondere Burnout und Depressionen, Ansprüche gegen Ihren Berufsunfähigkeitsversicherer durchsetzen.

Sollten Sie bereits einer Ablehnung des Versicherers erhalten haben, ist zügiges Handeln geboten.

Regelmäßig wird es sich dann so verhalten, dass der Versicherer den Umfang der Erkrankung anzweifelt und sich hierzu auf ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten beruft.

Häufig haben solche Gutachten jedoch fachlich kaum Aussagekraft.

Die Gutachten entstehen in der Regel allein aufgrund einer einzigen mehrstündigen Untersuchung.

Hierbei wird kaum berücksichtigt, dass der Versicherte sich häufig schon seit geraumer Zeit in medizinischer Behandlung befindet, was seitens der behandelnden Ärzte sicherlich nicht geschehen würde, wenn die Erkrankung tatsächlich nicht bestünde.

Die ganze Vorgehensweise des Versicherers stellt oftmals nur den Versuch dar, den Versicherten als Anspruchsteller abzuwehren.

Hier ist es wichtig, die bestehenden Ansprüche energisch weiterzuverfolgen, damit der Versicherer auch erkennt, dass der Versicherte nicht aufgrund seiner Erkrankung so hilflos ist, dass er seine Ansprüche schlichtweg aufgibt.

In der Regel sollte direkt ein letzter energischer außergerichtlicher Versuch unternommen werden, um den Versicherer kurzfristig zu einer anderen Entscheidung zu bewegen.

Wenn der Versicherer dazu nicht bereit ist, sollte unverzüglich Klage eingereicht werden, um nicht noch weitere Zeit zu verlieren.

Zu den obigen Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit auch gern persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

Sämtliche Kontaktdaten erhalten Sie auch unter www.Rechtsanwälte-Werne.de.


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