Berufsunfähigkeit: Leistungsantrag besser mit Rechtsanwalt statt Versicherungsberater

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In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie darüber informieren, mit wessen Hilfe Sie im Falle einer eingetretenen Berufsunfähigkeit am besten Ihren Leistungsantrag stellen.

Der Anlass dafür ist, dass ich zuletzt eine Klage für eine Mandantin einreichen sollte, bei welcher der Antrag abgelehnt wurde und die von einem Versicherungsberater bei der Antragstellung begleitet wurde.

Gehen Sie nicht davon aus, dass der Versicherer bei der Prüfung des Leistungsantrags lediglich nachprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Tatsächlich hat der Versicherer natürlich ein großes Interesse daran, Möglichkeiten zu finden, um Ihnen die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsleistung zu verweigern.

Deshalb prüft der Versicherer nicht lediglich, ob Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Berufstätigkeit auszuüben.

Es wird genauso geprüft, ob Sie vielleicht bei Abschluss des Versicherungsvertrags Fehler gemacht haben und der Versicherer den Vertrag deshalb anfechten kann.

Der Versicherer wird also bei der Bearbeitung des Leistungsantrags immer darauf schauen, ob er „das Haar in der Suppe“ findet und er den Versicherungsvertrag aufheben und aus solchen Gründen die Leistung verweigern kann.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, sich Hilfe einzuholen.

Man könnte darüber nachdenken einen Versicherungsberater, Versicherungsag oder sonstigen Versicherungsvermittler anzusprechen.

Diese alle haben selbstverständlich versicherungsrechtliche Kenntnisse.

Das Problem ist allerdings, dass ein erheblicher Teil der Leistungsanträge schließlich abgelehnt wird und dann ein Klageverfahren erforderlich wird.

Aus meiner Sicht ist es wichtig, sich in der Leistungsantragsphase so zu verhalten, dass ein etwaiges Gerichtsverfahren nicht durch Angaben in der Leistungsantragsphase erschwert, sondern möglichst gut vorbereitet wird.

Wie ein Gerichtsverfahren abläuft, wie eine Klageschrift aufgebaut sein muss, wie alles darzulegen und zu beweisen ist, wissen allerdings nur die, welche auch ständig solche Gerichtsverfahren durchführen.

Hierbei handelt es sich um Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Versicherungsrecht.

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Foto(s): Frank Vormbaum

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