Berufsunfähigkeit: Nachprüfungsverfahren und Einstweiliger Rechtsschutz

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In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie informieren über Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Zusammenhang mit dem Nachprüfungsverfahren und einstweiligem Rechtsschutz.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verhält es sich so, dass der Versicherer, wenn er die Berufsunfähigkeit einmal anerkannt hat, auch im Nachhinein erneut prüfen kann, ob die Berufsunfähigkeit noch vorliegt. Das Ganze geschieht im sogenannten Nachprüfungsverfahren.

Auch hier wird der Versicherer regelmäßig ein Gutachten einholen und möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt. In einem solchen Fall würde dann die Versicherungsleistung eingestellt werden. Das hieße der Versicherungsnehmer bekäme auf einmal nicht mehr die für ihn oft existenzielle Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.

Hiergegen kann sich der Versicherungsnehmer selbstverständlich gerichtlich wehren. Das übliche Klageverfahren dauert jedoch häufig viele Monate bis Jahre. Aus dieser Situation gibt es jedoch dahingehend ein Ausweg, dass im Nachprüfungsverfahren auch die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes also eines Eilverfahrens besteht. Eine Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Einstellung der Versicherungszahlung eine Existenzgefährdung für den Versicherungsnehmer darstellt. Dieses müsste entsprechend glaubhaft gemacht werden.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, dann schauen Sie sich bitte die weiteren Teile unseres Videopodcasts an oder informieren Sie sich direkt bei uns.


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