Berufsunfähigkeitsversicherung – Absicherung der Arbeitskraft bei Versicherten wichtiger denn je?

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Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte 

Die eigene Arbeitskraft ist – neben der Gesundheit – das wichtigste Gut für eine Person. Durch das erzielte Einkommen kann man sich Konsumgüter leisten, Verbindlichkeiten eingehen, für Familie und Partner Unterhalt übernehmen. Fällt jedoch die Arbeitskraft weg, so stellt sich die Frage, wie die vorgenannten Punkte noch erfüllt werden können. Dabei stellt sich ebenfalls die Frage, ob Versicherungsvermittler vermehrt über die Absicherung biometrischer Risiken beraten sollten.

Absicherung der Arbeitskraft ist wichtiger denn je!

Die Absicherung der Arbeitskraft wird immer wichtiger, denn aufgrund der wachsenden Arbeitsbelastung wachsen statistisch auch die Zahlen der Berufsunfähigen. Berufsunfähig zu sein bedeutet nicht, dass man über Jahre nicht mehr in seinen Beruf zurückkehren kann. Meist besteht eine Berufsunfähigkeit auch nur über einen gewissen Zeitraum. Jedoch müssen in diesem Zeitraum Verbindlichkeiten weiter bedient werden. Dazu gehört auch die Altersversorgung, damit im Renteneintritt die geplante Versorgung zur Verfügung steht.

Zur Absicherung der Arbeitskraft: Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der Absicherung der Arbeitskraft dienen u. a. Berufsunfähigkeitsversicherungen. Nebenbei besteht auch die Möglichkeit sich gegen schwere Krankheiten abzusichern oder das Ereignis Unfall zu versichern. Neben der Krankenversicherung ergänzen vorgenannte Versicherungen die Absicherung biometrischer Risiken.

Absicherung der „Prozesskostenlast“ durch: Rechtsschutzversicherungen

Parallel wird dem Markt auch nicht verborgen geblieben sein, dass Berufsunfähigkeitsversicherer Leistungsfälle oft ablehnen. Gerechtfertigt oder nicht, es empfiehlt sich diese Ablehnung stets juristisch überprüfen zu lassen. Aufgrund der hohen Prozesskosten eines BU-Prozesses, empfiehlt sich deswegen auch der frühe Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, da die Kosten eines Prozesses sonst „aus der eigenen Tasche“ bezahlt werden müssen.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit überhaupt vor?

Problematisch erscheint die Frage, wann eine Berufsunfähigkeit überhaupt vorliegt. Das Versicherungsvertragsgesetz gibt vor: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Die jeweiligen Versicherungsbedingungen gehen zwar vor, sind jedoch inhaltlich meist gleichlautend.

Beweislast für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherungsnehmer

Leider gibt es für den Versicherungsnehmer kaum Beweis-Erleichterungen im Berufsunfähigkeits-Prozess: Er ist grundsätzlich für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit beweisbelastet. Das heißt, er muss eine Fülle von ärztlichen Unterlagen beibringen, die sodann als Indiz für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit gelten, nicht jedoch per se als Beweis. Folglich kann es in einen Prozess auf ein Sachverständigen-Gutachten ankommen, welches das erkennende Gericht einholt. Für diese Gutachten entstehen wiederum hohe Kosten, welche von der Partei zu leisten sind, die als Beweis das Gutachten angeboten hat. Dieses wird – aufgrund der Beweislastverteilung – meist der Versicherungsnehmer sein. Auch vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, den Rechtsschutzversicherer um Kostenübernahme für derartige Verfahren zu bitten.

Der Tätigkeits- und Stundenplan im Leistungsverfahren („minutiöser Stundenplan“)

Im Leistungsverfahren hat der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner vertraglich geschuldeten Mitwirkungspflicht ebenfalls einen Tätigkeits- und Stundenplan vorzulegen, damit der Versicherer in der Leistungsfallprüfung prüfen kann, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Vor diesem Hintergrund wird ein Tages- oder Wochenplan zu erstellen sein um jede Tätigkeit nach Art und Umfang darzustellen („minutiöser Stundenplan“). Weiter ist unter Beweis zu stellen, aus welchen Gründen und in welchem Ausmaß der Versicherungsnehmer nicht mehr imstande ist, die dargelegte konkrete Arbeitsbeschreibung zu erfüllen. Zur schlüssigen Darlegung des Versicherungsfalles in der Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer dabei vortragen, wie sich seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit im Einzelnen darstellt (detaillierte Tätigkeitsbeschreibung). Auch muss er darlegen, aus welchen Gründen und in welchem Umfang er nicht mehr in der Lage ist, diese zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit auszuüben (Grund und Grad der Berufsunfähigkeit). Er hat auch darzulegen, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft bestehen wird (bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit).

Für Außenstehende muss die Berufsunfähigkeit nachvollziehbar sein

Dabei genügt eine Umschreibung von gewissen Tätigkeitsbereichen mit einer z. B. „Sammelbezeichnung“ gerade nicht. Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Arbeitsbeschreibung, mit der die Tätigkeit nach ihrer Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an körperliche und geistige Leistungsfähigkeit für einen Außenstehenden – und damit für den Versicherer und das Gericht – nachvollziehbar wird (vgl. BGH VersR 2005, 676; VersR 2003, 631; OLG Koblenz VersR 2008, 669). Diese vom Versicherungsnehmer geschuldete Mitwirkungspflicht erübrigt sich jedoch nicht durch die reine Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines behandelnden Arztes. Zwar mag eine AU-Klausel in dem Versicherungsvertrag vereinbart worden sein, die den Versicherer zunächst zur Zahlung verpflichtet. Eine Berufsunfähigkeit muss jedoch durch weitere Indizien erst belegt werden.

Spezialisierte Fachanwälte sind unersetzbar in BU-Verfahren

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg hat sich auf derartige Rechtsgebiete wie dem Versicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsversicherungen, Hilfe bei Berufsunfähigkeit) spezialisiert. Aufgrund seiner Ausbildung und praktischen Erfahrungen im Versicherungsrecht wurde Herr Rechtsanwalt Jöhnke der Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg verliehen. Herr Jöhnke verfügt somit über die entsprechende Fachexpertise Berufsunfähigkeitsverfahren sowie Berufsunfähigkeitsprozesse bundesweit zu betreuen und zu führen.

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügen über langjährige Erfahrung und Kompetenz in dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen und vertreten Versicherungsnehmer überregional.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bei Berufsunfähigkeit

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen/Unterstützung bei Berufsunfähigkeit“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens:

  • Überprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (z. B. Überprüfung der Bedingungen)
  • Unterstützung im Berufsunfähigkeitsleistungsfall (z. B. beim Leistungsantrag)
  • Vertretung in außergerichtlichen Verfahren gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unterstützung im Nachprüfungsverfahren durch den Berufsunfähigkeitsversicherer

Nehmen Sie gern Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Gern planen wir mit Ihnen zusammen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterstützen.

Expertenrat zahlt sich bei Berufsunfähigkeit aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. 

Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

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