Berufsunfähigkeitsversicherung: Weshalb Sie den Leistungsantrag besser gleich mit dem Anwalt stellen

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie darüber informieren, warum es sinnvoll ist, bereits die Beantragung von Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mithilfe eines Anwalts vorzunehmen.

Die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung hat besondere Brisanz, weil regelmäßig die wirtschaftliche Existenz davon abhängt, dass der Leistungsantrag positiv beschieden wird, und zwar in einem annehmbaren Bearbeitungszeitraum.

Es sollte also dafür Sorge getragen werden, dass der Versicherer sogleich sämtliche Unterlagen erhält, welche für die Bearbeitung erforderlich sind.

Nur so sind zeitliche Verzögerungen vermeidbar.

Häufig kommt es jedoch vor, dass der Versicherer immer wieder weitere Unterlagen anfordert, um sich ein genaues Bild von der beruflichen Tätigkeit und den bestehenden beruflichen Einkünften zu machen.

Sind die einen Unterlagen bearbeitet, werden die nächsten angefordert und danach die übernächsten.

Alles das kann erheblich abgekürzt werden, wenn man von vornherein weiß, was der Versicherer noch alles anfragen wird und ihm dieses sogleich zur Verfügung stellt und hinreichend erläutert.

Des Weiteren sollten ausreichende Nachweise über die bestehende Erkrankung beigebracht werden.

Sind die Unterlagen nicht aussagekräftig genug, besteht das Risiko, dass der Versicherer ein Sachverständigengutachten für erforderlich hält.

Dieses ist wieder mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung verbunden.

Darüber hinaus wird das Gutachten dann auch durch einen Gutachter erstellt, welcher ständig für den Versicherer arbeitet.

Es kommt immer wieder vor, dass Gutachter, welche von diesen ständigen Aufträgen wirtschaftlich abhängig sind, im Zweifel Gutachten im Sinne des Versicherers schreiben.

Darüber hinaus können besondere Problematiken zu beachten sein, wie das Bestehen von vorvertraglichen Erkrankungen und ob diese bei Abschluss des Versicherungsvertrags hinreichend bekannt gegeben worden sind.

Wenn das nicht der Fall ist, sollten nachvollziehbare Angaben dazu erfolgen, warum dieses beispielsweise nicht mit der Absicht einer arglistigen Täuschung erfolgt ist.

Kommt der Versicherer erst einmal zu dem Entschluss, dass er den Leistungsantrag ablehnt, ist es erfahrungsgemäß schwieriger, ihn noch zum Anerkenntnis der Leistung zu bewegen, als wenn die Leistungsprüfung sogleich glatt durchgelaufen wäre.

Die entstehenden Anwaltsgebühren machen auch lediglich einen Bruchteil der versicherten Leistung aus.

Wie hoch die Kosten im Einzelnen sind, kann bereits im Vorhinein anhand der gesetzlichen Gebührenvorschriften ermittelt werden.

Zudem lassen sich hierdurch sowohl die Bearbeitungszeit als auch die Erfolgsaussichten häufig stark verbessern.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frank Vormbaum

Beiträge zum Thema