Berufungsablehnungen bei unerlaubtem Online-Glücksspiel: OLG Bamberg und OLG Koblenz bestätigen Spielerrechte

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Die Oberlandesgerichte Bamberg und Koblenz haben in aktuellen Urteilen Rückzahlungsansprüche von Spielern bei den Online-Casinos „N1 Interactive“ und „Tipico“ bestätigt. Die Gerichte untermauern damit die Rechte der Spieler gegenüber Online-Glücksspielanbietern.


Immer häufiger heißt es für Geschädigte im Online-Glücksspiel-Skandal: Geld zurück! Das Besondere daran: Es sind nicht nur Landgerichte in Deutschland, die sich auf Seiten der geschädigten Verbraucher positionieren. Auch Oberlandesgerichte schließen sich der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung mehr und mehr an. Jetzt haben die Oberlandesgerichte Bamberg und Koblenz haben in aktuellen Urteilen Rückzahlungsansprüche von Spielern bei den Online-Casinos „N1 Interactive“ und „Tipico“ bestätigt.


Im Fall vor dem OLG Bamberg hatte „N1 Interactive Ltd.“ gegen ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt Berufung eingelegt. Dieses Urteil hatte den Glücksspielanbieter zu einer Rückerstattung von 15.565 Euro verurteilt, die ein Kunde beim Spielen an Spielautomaten („Slots“) auf der Plattform „Spinurai“ verloren hatte. Im Koblenzer Verfahren ging es um „Tipico Games Ltd.“, die gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz Berufung eingelegt hatte. Auch in diesem Fall wurde der Anbieter zur Rückerstattung von 10.211,76 Euro verurteilt, die ein Kunde beim Online-Glücksspiel verloren hatte.


„Beide Berufungen wurden abgewiesen, da sie nach Ansicht der jeweiligen Senate keine Aussicht auf Erfolg hatten. Die Senate argumentierten, dass § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstelle. Dies würde bei einem Verstoß zur Nichtigkeit der Spielverträge führen und die Spieler hätten somit einen Anspruch auf volle Rückerstattung ihrer Verluste. Die Gerichte betonten zudem, dass die Anbieter keinen Schutz durch eine mutmaßliche Duldung ihrer Dienste durch deutsche Behörden genießen. Die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche sei unabhängig von der Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Pflichten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Zudem betonten die Oberlandesgerichte, dass ein Ausschluss der Rückerstattung gemäß § 817 S. 2 BGB nicht gegeben sei. Die Spieler hätten nicht in Treu und Glauben gehandelt, indem sie ihre Verluste zurückforderten. Der Zweck des Bereicherungsrechts sowie die Intention des Glücksspielstaatsvertrags, den Spieler vor gefährlichen und ruinösen Praktiken zu schützen, würden eine solche Rückerstattung rechtfertigen. Laut dem OLG Bamberg hätte „N1 Interactive Ltd.“ seine Kunden zudem darauf hinweisen müssen, dass die von ihm angebotenen Online-Glücksspiele in Deutschland illegal sind. Die Nichtbeachtung dieses Hinweises bedeutet, dass der Anbieter bewusst das Risiko einging, Geld ohne rechtliche Grundlage zu erhalten.


Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung stellt die Bedeutung der Berufungsablehnungen bei unerlaubtem Online-Glücksspiel für geschädigte Verbraucher heraus: „Rückzahlungsansprüche bei unerlaubtem Online-Glücksspiel werden beinahe ausnahmslos bestätigt. Es bestehen damit beste Chancen, sein Geld auf dem Klageweg zurückzuerhalten!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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