Bet365 Geld zurück: Weiteres Urteil stärkt den Verbraucherschutz im Bereich des illegalen Online-Glücksspiels!

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Das Landgericht Köln hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass ein Online-Sportwettenanbieter ohne deutsche Lizenz zur Rückzahlung von Spielverlusten verpflichtet ist. Das Gericht erklärte die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 für nichtig und stellte klar, dass der Anbieter auch für Einsätze haftbar ist, die vor der Übernahme der Webseite getätigt wurden.

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 5. Juli 2024 zugunsten eines geschädigten Verbrauchers entschieden, dass die Beklagte, das in Malta ansässige Unternehmen Hillside (Sports) ENC als Betreiberin der Plattform „bet365““, ihm eine Summe von 65.016,31 Euro zurückzahlen muss. Der Kläger hatte diesen Betrag im Zeitraum von 2015 bis 2020 durch Online-Sportwetten auf der von der Beklagten betriebenen deutschsprachigen Webseite Bet365 verloren. Das Gericht stellte fest, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV 2012) gemäß § 134 BGB nichtig sind, da die Beklagte zum Zeitpunkt der Einsätze über keine deutsche Erlaubnis zum Anbieten von Sportwetten verfügte.

„Der Kläger hatte argumentiert, dass er bis zu seinen eigenen Recherchen und der rechtlichen Beratung durch seinen Anwalt nicht wusste, dass die angebotenen Sportwetten illegal waren. Er machte geltend, dass die Beklagte die Vertragsbeziehung durch Übernahme der Website vollständig übernommen habe, weshalb sie für alle Ansprüche, auch für solche aus der Zeit vor der Übernahme, haftbar sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation und befand, dass die Beklagte durch ihre Mitteilung auf der Webseite und die Zustimmung des Klägers zur Übernahme die gesamte Vertragsbeziehung übernommen habe“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Er hat sich das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Köln erstritten.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagte keine gültige deutsche Erlaubnis für das Anbieten von Online-Sportwetten besaß und dass die Vorschriften des § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 unionsrechtskonform sind. Die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch diese Regelung ist gerechtfertigt, da sie dem Schutz der Spieler und der Allgemeinheit dient. Daher war der Vertrag zwischen den Parteien nichtig, und die Rückforderung der geleisteten Einsätze durch den Kläger war rechtmäßig. Das Gericht wies auch die Einrede der Verjährung zurück, da der Kläger nicht vor dem 1. Januar 2021 Kenntnis von den Umständen erlangte, die seinen Anspruch begründen. Es wurde festgestellt, dass der Kläger als Verbraucher davon ausgehen durfte, dass ein landesweit bekanntes Unternehmen wie die Beklagte die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland einhält.

Das Urteil des Landgerichts Köln verdeutlicht nicht nur die strenge Handhabung des Glücksspielstaatsvertrags, sondern zeigt auch die konsequente Durchsetzung von Verbraucherschutzrechten im Kontext des Online-Glücksspiels. Der Fall unterstreicht die Bedeutung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit, dass Anbieter von Glücksspielen sich an die nationalen Vorschriften halten, selbst wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Fälle und könnte weitere Spieler ermutigen, ihre Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurückzufordern. Gleichzeitig stellt das Urteil eine Mahnung an Anbieter dar, dass die Berufung auf ausländische Lizenzen und vermeintliche Duldungen durch Behörden nicht ausreicht, um ihre Angebote in Deutschland rechtlich abzusichern. Die Beklagte hat zudem die Bedeutung der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit und ihrer Grenzen erfahren, insbesondere wenn nationale Schutzmaßnahmen zum Schutz von Verbrauchern und zur Prävention von Glücksspielsucht im Vordergrund stehen. Dieses Urteil trägt somit zur Klärung der rechtlichen Lage bei und stärkt den Schutz von Spielern gegenüber illegalen Angeboten im Internet.

„Das Landgericht Köln lehnte zudem den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens ab, da es keinen Anlass sah, auf eine Entscheidung eines parallel anhängigen Verfahrens beim Bundesgerichtshof zu warten. Die prozessualen Nebenentscheidungen folgten aus den einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Insgesamt bekräftigte das Urteil die Rechtsposition des Klägers und setzte ein weiteres Zeichen gegen das illegale Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland. Die Beklagte wurde zur Zahlung der Klagesumme und der Zinsen verurteilt, während die Kosten des Rechtsstreits vollständig von ihr zu tragen sind“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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