Betriebsübergang: Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Bei einem Betriebsübergang habe man zwei Optionen: Entweder man wechselt ins neue Unternehmen oder man widerspricht dem Betriebsübergang, bleibt beim alten Arbeitgeber – und riskiert die Kündigung. Das denken viele, und übersehen dabei, dass beim Betriebsübergang oft Fehler passieren, die dem Arbeitnehmer mehr Handlungsspielraum, und Vorteile, bringen.

Worauf Arbeitnehmer beim Betriebsübergang achten müssen, damit sie möglichst profitieren, das sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der wohl häufigste Fehler, den Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang begehen, ist es, dem Arbeitnehmer kein oder nur ein lückenhaftes Informationsschreiben geschickt zu haben. Der Arbeitgeber ist nämlich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer über den Betriebsübergang und seine rechtlichen Folgen umfassend zu unterrichten.

In diesem Schreiben muss der Arbeitgeber auch auf die Ein-Monats-Frist hinweisen, innerhalb derer sich der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang noch entscheiden kann, ob er im neuen Unternehmen bleiben oder zum alten zurückkehren will.

Enthält das Informationsschreiben diesen Hinweis nicht, fängt die Frist nicht zu laufen an – und der Arbeitnehmer kann dem Betriebsübergang regelmäßig auch Monate später widersprechen.

Wie verhält man sich am besten im Fall eines Betriebsübergangs?

Wer von einem anstehenden Betriebsübergang im Unternehmen hört, oder Signale wahrnimmt, die auf einen vollzogenen Betriebsübergang hindeuten, beispielsweise: die Gehaltsabrechnung kommt von einer anderen Firma oder Führungskräfte eines anderen Unternehmen geben neuerdings die Arbeitsanweisungen, dann rate ich dazu, sich mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen und sich rechtlichen Rat einzuholen.

Wurde der Betriebsübergang nämlich in aller Stille durchgeführt, kann der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang regelmäßig wirksam widersprechen und in das ursprüngliche Unternehmen zurückkehren.

Oft ergibt sich daraus die Chance, sich gegen Zahlung einer attraktiven Abfindung kündigen zu lassen, wobei man solche Abfindungsverhandlungen einem erfahrenen Experten überlassen sollte.

Hat man das Informationsschreiben erhalten, sollte man den rechtlichen Rat umgehend einholen und prüfen lassen, ob sich ein Widerspruch zum Betriebsübergang lohnt.

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