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Betrunkener randaliert: Führerschein ist weg

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Unter Alkoholeinfluss hat ein Mann auf einem Fest randaliert und wurde mit einer Blutalkoholkonzentration von 3 Promille festgenommen. Daraufhin wurde ihm im Eilverfahren die Fahrerlaubnis entzogen.

Mit einer Blutalkoholkonzentration von drei Promille wurde ein Randalierer von der Polizei festgenommen und ins Krankenhaus gebracht, als ihm die Fahrerlaubnisbehörde wegen der hohen Blutalkoholkonzentration aufgab, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu machen. Als er dem nicht nachkam, wurde ihm im Eilverfahren die Fahrerlaubnis entzogen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat das Vorgehen der Behörden für rechtmäßig beurteilt. Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens war rechtens, da Anhaltspunkte für einen Alkoholmissbrauch vorlagen. Auch eine Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs kann für einen Führerscheinentzug ausreichen, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene schon in nächster Zeit auch alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führen würde.

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist bei Personen mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr anzunehmen, dass sie eine ausgeprägte Alkoholproblematik haben, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheitsfahrten in sich birgt. Hinzu kam, dass der Betroffene sich im Krankenhaus äußerst aggressiv verhalten hat und von der Polizei bewacht werden musste.

Das deutete nach Ansicht des Verwaltungsrichters darauf hin, dass der Mann größere Mengen Alkohol gewöhnt sei. Aufgrund dieser Anhaltspunkte befand das Mainzer Gericht für angemessen, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert wurde. Weil er dieser Aufforderung nicht nachkam, war als Folge auch der behördlich angeordnete Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt.

(VG Mainz, Urteil v. 10.07.2012, Az.: 3 L 823/12.MZ)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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