BGH greift durch: Sparer können Zinsen von Anfang an zurückfordern!

  • 1 Minuten Lesezeit

Keine Verjährung

In der heutigen mündlichen Verhandlung - XI ZR 234/20 -  in Karlsruhe hat der Vorsitzende Richter Ellenberger klar gemacht, dass die Zinsansprüche aus Hunderttausenden von PS-Sparverträgen nicht verjährt sind. 

Deutliche Worte des Senats

Betroffene Sparer können daher ihre seit den 90er Jahren bestehenden Zinsansprüche ungeschmälert geltend machen. "Die Verjährung der Zinsansprüche beginnt erst mit Kündigung der Verträge", so Ellenberger in der mündlichen Verhandlung, die heute ab 11 Uhr stattgefunden hat. Die Sparkasse hatten diese insbesondere vom OLG Dresden vertretene Rechtsauffassung bis zuletzt bekämpft, nicht zuletzt mit Auftragsgutachten von bankenfreundlichen Professoren. Auch eine Vielzahl von Instanzgerichten hatte die Auffassung vertreten, dass die Ansprüche ab Vertragsschluss verjähren, nicht zuletzt in der Absicht, missliebige Zinsklagen schnell und einfach abzuweisen, so die Erfahrung von Dr. Storch.
Dr. Storch vertritt hunderte von Sparern in ganz Deutschland. Er geht davon aus, dass das Urteil des BGH vom heutigen Tag die Sparkassen ganz erheblich unter Druck setzen wird, sich mit den betroffenen Sparern zu einigen.

Zwar steht nach dem Urteil noch nicht fest, dass der von den Verbraucherzentralen favorisierte Zins (WX 4260) Anwendung findet. Insoweit hat der Senat nämlich entschieden, dass die Sache an das OLG Dresden zurückgewiesen wird. Das dortige Gericht wird dann mit sachverständiger Hilfe einen sachgerechten Referenzzins bestimmen müssen. 

Großer Erfolg für Sparer

Nach unseren bisherigen Prozesserfahrungen, so Dr. Storch, sind wir jedoch sicher, dass das BGH-Urteil Bewegung in dies bislang festgefahrenen Verhandlungen bringen wird. Insbesondere die Instanzgerichte haben mit dem Grundsatzurteil einen Fahrplan, wie sie in den Tausenden von Zinsklagen entscheiden müssen. Eine solche Orientierung hatte bis zuletzt gefehlt. 


<<<

  


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch

Beiträge zum Thema