BGH-Urteil: Ausstieg aus der Basisrente durch Widerruf

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Der Bundesgerichtshof hat wichtige und sehr verbraucherfreundliche Urteile gesprochen (Urt. v. 11.10.2023 - IV ZR 41/22 und IV ZR 40/22). Er bestätigte, dass man aus einer Basisrente austeigen und sich diese auszahlen lassen kann. Dies dürfte sehr viele Kunden freuen, da sie nach einem Weg aus den meist nachteiligen Verträgen suchen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.


Konkret ging es um einen Vertrag bei der Allianz Lebensversicherung aus dem Jahr 2009. Den dort befindlichen Fehler konnten wir jedoch bei nahezu jedem Versicherer bereits feststellen. So findet er sich auch in Verträgen der Nürnberger Lebensversicherung, Zurich Deutscher Herold, Generali Deutschland (vorm. AachenMünchener), Canada Life, Standard Life uvm.. Betroffen ist hauptsächlich der Zeitraum von 2008-2010, aber auch darüber hinaus lassen sich immer wieder Fehler finden.


Warum ist das Urteil so wichtig?


Gerne haben Versicherer bei einem Widerruf eines Basisrentenvertrages, welche ab dem 01.01.2008 abgeschlossen wurde, behauptet, dass hier ein Widerruf nicht möglich sei, da der Bundesgerichtshof diesen Weg bisher nur für Verträge bis zum 31.12.2007 bestätigt hätte. Auch zogen die Versicherer sich gerne auf den Standpunkt zurück, dass der Widerruf rechtsmissbräuchlich wäre, da der Kunde Steuervorteile genossen hätte.


Beiden Argumenten hat der Bundesgerichtshof mit der neusten Entscheidung den Boden entzogen. Er bestätigte die von uns schon lange vertretene Ansicht, dass auch bei Verträgen ab 2008 ein Ausstieg möglich ist und die evtl. gewährten Steuervorteile daran nichts ändern. Damit dürften den Versicherern die Argumente langsam ausgehen.


Was ist die Rechtsfolge eines Widerrufs?


Erklärt man den Widerruf eines Basisrentenvertrages, hat man mindestens Anspruch auf die Auszahlung des Rückkaufswertes zuzüglich der am Anfang angefallenen Abschluss- und Vertriebskosten. Sollte der Versicherungsschutz erst über einen Monat nach Abschluss des Vertrages beginnen führt der Widerruf zur kompletten Rückabwicklung des Vertrages.


Da die Kündigung eines Basisrentenvertrages lediglich zur Beitragsfreistellung, nicht aber zur Auszahlung führt, ist der Widerruf der einzige Weg, sich sein mühsam angespartes Kapital auszahlen zu lassen.



Können auch Sie heute noch den Widerruf erklären?


Gerne prüfen wir für Sie, ob auch Sie Ihren Vertrag heute noch widerrufen können.


Die Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte, welche die Materie kennen und die aktuellste Rechtsprechung stets im Blick haben, kann hier bares Geld wert sein. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Müller Seidel Vos haben in den letzten Jahren weit über 7.000 Lebens- und Rentenversicherungsverträge geprüft und hunderte erfolgreich rückabgewickelt.



Welche Unterlagen benötigen wir zur Überprüfung?


Um prüfen zu können, ob auch Sie Ihren Vertrag heute noch widerrufen können, benötigen wir vor allem die Widerrufsbelehrung und die Versicherungspolice. Die Widerrufsbelehrung befindet sich je nach Zeitraum und Versicherer an unterschiedlichen Orten. Sie kann im Antrag, im Policenbegleitschreiben, der Police selbst und/oder den beigefügten Unterlagen (Verbraucherinformationen, Allgemeine Versicherungsbedingungen) enthalten sein.


Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail oder Upload in Ihre persönliche online Akte zusenden. Selbstverständlich nehmen wir sie aber auch postalisch entgegen.


MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei und wird in dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).


Sollten auch Sie Fragen haben sind wir gerne für Sie da! Sprechen Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich an!


Marius Maaz – MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte & Steuerberater


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