Bild ohne Erlaubnis vom Urheber | Schadenersatzforderung von Aurora Photos Ltd. durch Image Law RAe

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Der Forderungsinhaber

Die Hamburger Kanzlei Image Law versendet derzeit Schadenersatzforderungen wegen Urheberrechtsverstößen im Auftrag der Aurora Photos Ltd. aus Portland (USA).

Der Vorwurf

Gerügt wird die Verwendung eines Lichtbildes auf einer geschäftlichen Website ohne Erlaubnis des Urhebers.

Die Forderung

Eine Abmahnung wird nicht vorgenommen, weshalb auch keine Unterlassungserklärung gefordert wird. Es wird Schadenersatz in unterschiedlicher Höhe gefordert. Die Höhe wird mit einer Lizenzanalogie bestimmt und einem 100 %igen Aufschlag unterzogen, weil der Urheber nicht genannt wurde.

Unsere Einschätzung

Die Höhe des Schadenersatzanspruchs bestimmt sich in der Regel immer nach einer Lizenzanalogie. Aus einem fiktiven Lizenzvertrag wird dabei eine fiktive Lizenzgebühr errechnet. Dabei wird für die Höhe die tatsächliche Lizenzgebühr des Urhebers oder ein Mittelwert aus ähnlichen Verträgen herangezogen.

Zu beachten ist auch die weiterhin bestehende Gefahr, dass eine Abmahnung ergeht. Allein durch die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs wird eine Abmahnung nicht ausgeschlossen.

Unser Rat 

Die Höhe der Forderungen erfordert dringend eine anwaltliche Überprüfung. Insbesondere gilt dabei herauszufinden, ob die zur Bestimmung der Höhe der fiktiven Lizenzgebühr herangezogenen tatsächlichen Preise auch der Realität im Geschäftsverkehr entsprechen oder nur Ausgangspunkt für Verhandlungen sind. 

Außerdem muss anwaltlich sichergestellt werden, dass das Unternehmen zukünftig eine Abmahnung unterlässt. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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