Bitcoin-Ertragskonto-Nuri: Erste Klage! Anwaltsinfo!

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Für Kunden des sog. "Bitcoin-Ertragskontos", das von der Berliner Nuri GmbH beworben und vermittelt wurde, wurde inzwischen eine erste Klage für einen Anleger vor dem Landgericht Berlin gegen die Solaris SE (als Rechtsnachfolgerin der SolarisBank AG) eingereicht, worauf  Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte (www.dr-spaeth.com) mit Sitz in Berlin hinweisen, die die Klage eingereicht haben.

Kunden des sog. "Bitcoin-Ertragskontos", die ihre Krypto-Werte dem US-Unternehmen Celsius Network zur Verfügung stellen sollten, das unter anderem mit einem Ertrag von ca. 3 % jährlich beworben wurde, teilweise wurde sogar mit einer wöchentlichen ratierlichen Auszahlung geworben, haben nach der Insolvenz hohe Verluste zu erleiden. Es ist fraglich, ob alleine über das Insolvenzverfahren noch hohe Geldbeträge an die Anleger zurück geführt werden müssen.

Dabei stellt sich die Frage, ob die Nuri GmbH, die inzwischen auch insolvent ist, und den Anlegern das Bitcoin-Ertragskonto vermittelt hatte,  die Plausibilität der Anlage ordnungsgemäß geprüft hat, oder auch sonst die Anleger ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

Da die Nuri GmbH aber inzwischen auch insolvent ist, könnten Anleger gegen die Solaris SE Ansprüche prüfen, denn die -inzwischen ebenfalls insolvente- Nuri GmbH wies auf ihrer Website darauf hin, dass die Nuri GmbH Vermittlungsgeschäfte in Bezug auf Transaktionen in Kryptowährungen (d.h. Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) angeboten hätte und insoweit ausschließlich im Namen und für Rechnung der Solarisbank AG, also der Rechtsvorgängerin der Solaris SE, tätig gewesen sein soll. Die Nuri GmbH war eigenen Angaben von Nuri zufolge als "vertraglich gebundener Vermittler" im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG der Solarisbank AG in das öffentliche Register eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführt wird.

Mögliche Fehlberatungen der Nuri GmbH an Anlegern zum Bitcoin-Ertragskonto, die immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden müssten, wie z.B. Nichtaufklärung über das Totalverlustrisiko und die fehlende Einlagensicherung, eventuelle Nichtaufklärung, dass die transferierten Bitcoin gar nicht lediglich treuhänderisch für die Anleger von Celsius Network verwaltet werden, sondern in die Insolvenzmasse fließen könnten und eventuelle Nichtaufklärung über hohe Kosten und Innenprovisionen könnten somit auch der Solaris SE angelastet werden.

Daher wurde die erste Klage von Dr. Späth & Partner gegen gegen die Solaris SE wegen der Verluste des Anlegers mit dem Bitcoin-Ertragskonto eingereicht.

Rechtsschutzversicherte Anleger können prüfen, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Vorgehen übernimmt, erste Rechtsschutzversicherungen haben Kostenschutz zugesagt, Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger.

Anleger des Bitcoin-Ertragskontos können ihre Ansprüche prüfen und sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 20  Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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