Bitcoin-Ertragskonto/Nuri: Celsius-Insolvenz! Anwaltsinfo

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Kunden des sog. "Bitcoin-Ertragskontos", das von der Berliner Nuri GmbH beworben wurde, fragen sich, wie es nach der Insolvenz von Celsius Capital weiter geht.

Celsius Network hatte vor kurzem bekannt gegeben, dass das Unternehmen einen Insolvenzantrag nach Chapter 11 des U.S. Bankruptcy-Code gestellt hätte. Chapter 11 ist dabei ein Verfahren zur Restrukturierung ausstehender Verbindlichkeiten nach US-Recht.

Eine sehr unerfreuliche Situation, und betroffene Kunden wollen können nun ihre Rechte prüfen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner (www.dr-spaeth.com) mit Sitz in Berlin hinweist. 

Das "Bitcoin-Ertragskonto" wurde unter anderem mit einem Ertrag von ca. 3 % jährlich beworben, der mit gehaltenen Bitcoins möglich sein sollte und teilweise sogar wöchentlich ratierlich ausbezahlt werden können sollte.

Dabei sollten Kunden wohl ihre Krypto-Werte an Celsius Network zur Verfügung stellen und Celsius Network wiederum wollte die Kryptowerte wie z.B. Bitcoin an andere Anleger verleihen und hierfür Zinsen vereinnahmen. Aufgrund des vor kurzem statt gefundenen Einbruchs bei Kryptowährungen wie dem Bitcoin soll es hierbei zu Problemen gekommen sein und die Auszahlungen erschwert worden sein, was letztendlich auch zur Insolvenz von Celsius Network geführt haben dürfte.

Kunden des sog. "Bitcoin-Ertragskontos" drohen dabei durch das Insolvenzverfahren nach Chapter 11 hohe Verluste- denn eine Einlagensicherung besteht für Kunden des Bitcoin-Ertragskontos wohl nicht und es ist zu beachten, dass Kunden des Bitcoin-Ertragskontos wohl keinen Vertrag direkt mit der Nuri GmbH haben sollen, sondern nur mit dem US-Unternehmen Celsius Network.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten betroffene Kunden des Bitcoin-Ertragskontos ihre Rechte im Insolvenzverfahren vertreten lassen, denn so ist nicht ausgeschlossen, dass hierbei noch Gelder an die Anleger zurück geführt werden müssen.

Weiter sollten betroffene Kunden nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten prüfen, mit wem überhaupt der Vertrag geschlossen wurde, mit Celsius oder der Nuri GmbH? Zwar weist die Nuri GmbH darauf hin, dass Nuri nur vermitteln würde und der Vertrag lediglich mit Celsius zustande gekommen sei, dies kann aber vom Anleger überprüft werden.

Weiter wurde teilweise in § 7 der Sonderbedingungen des Bitcoin-Ertragskontos ausgeführt, dass Kunden jederzeit das Recht haben würden, die Auszahlung einer entsprechenden Anzahl von Bitcoins, die der Anzahl der überlassenen Bitcoins entspricht, sowie der verdienten Erträge zu verlangen.

So könnten Anleger auch prüfen lassen, ob sie bei der Vermittlung an Celsius Capital über alle Chancen und Risiken ordnungsgemäß hingewiesen worden sind, denn so weist die Nuri GmbH auf ihrer Website darauf hin, dass die Nuri GmbH Vermittlungsgeschäfte in Bezug auf Transaktionen in Kryptowährungen (d.h. Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) anbieten würde und insoweit ausschließlich im Namen und für Rechnung der Solarisbank AG tätig sein soll. Die Nuri GmbH ist eigenen Angaben von Nuri zufolge als "vertraglich gebundener Vermittler" im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG der Solarisbank AB in das öffentliche Register eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführt wird.

Betroffene Kunden des Bitcoin-Ertragskontos, die von der Insolvenz von Celsius Network betroffen sind,  können gerne ihre Rechte überprüfen und im Insolvenzverfahren vertreten lassen, ebenso wie eventuelle Schadensersatzansprüche geprüft werden könnten.

Anleger des Bitcoin-Ertragskontos können ihre Ansprüche prüfen und sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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