Bitcoinvest – wer ist schuld – Betrug, Unterschlagung oder nur Pech?

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Nach einer der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt Rainer Lenzen vorliegenden Mitteilung des (ehemaligen) Geschäftsführers der Bitcoinvest GmbH – Herr André van Andel – hat dieser dem Handelsregistergericht seinen Rücktritt eingereicht und Strafanzeige gegen vier Mitgesellschafter „wegen gemeinschaftlichen Betruges, Unterschlagung, massiver Geldwäsche und Diebstahls von Firmeneigentum der Bitcoinvest GmbH“ erstattet.

Die vier Mitgesellschafter wiederum sollen nach einem der o. g. Mitteilung angehängten Schreiben Herrn van Andel krimineller Aktivitäten („criminal activities“) bezichtigt und einen Rechtsanwalt beauftragt haben.

Nach den hier vorliegenden Informationen haben Anleger derzeit keinen Zugriff mehr auf ihre Accounts. Bitcoinvest verlangt bei Auszahlungsbegehren kaum bzw. gar nicht erbringbare Belege und Dokumente. Die Anleger sehen sich somit dem Verlust ihrer Investition gegenüber.

Doch Anleger sollten sich hierdurch nicht abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren.

Nicht selten kommt es auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich bspw. gegen die Gesellschaft selbst, aber auch gegen Berater, Vermittler oder andere Personen wie Gründer-/Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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