Blom Deutschland GmbH fordert Vertragsstrafe für Luftbilder mit Meissner & Meissner Rechtsanwälten

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Erneut berichten wir über eine Abmahnung bzw. nunmehr auch Vertragsstrafenforderung der Blom Deutschland GmbH durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner. Gegenstand eines aktuellen Mandats ist eine Verletzung der Urheber- bzw. Nutzungsrechte der Blom Deutschland GmbH wegen der ungenehmigten öffentlichen Zugänglichmachung von Luftbildaufnahmen auf einer Internetseite, einem Immobilienportal und sozialen Medien.

1. Was ist passiert?

Ein Unternehmer hatte eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens erhalten, nämlich Luftbilder, deren Rechte die Blom Deutschland GmbH innehat, ohne Lizenz zu kopieren und im Internet zu veröffentlichen. Er erhielt deswegen eine Abmahnung und hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Nunmehr hat die Blom Deutschland GmbH nach Erhalt dieser Erklärung noch ein von dem Unterlassungsschuldner veröffentlichtes Luftbild gefunden und macht nunmehr weitere Forderungen geltend.

2. Was wird gefordert?

Für die Blom Deutschland GmbH wird erneut Unterlassung gefordert, da die vorherige Unterlassungserklärung nicht ausreichend war, um den Schuldner von Verstößen abzuhalten. Nunmehr soll für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 EUR anfallen. Zudem sollen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 EUR zzgl. MwSt. ausgeglichen werden. Für den bereits gefundenen Verstoß wird zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR gefordert.

3. Was wir Ihnen empfehlen

Haben Sie auch eine solche Abmahnung oder eine Vertragsstrafenforderung erhalten oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche urheberrechtliche Verfahren geführt. Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Punkte zu beachten:

a. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine Erklärungen ab, erteilen Sie keine Auskünfte und leisten Sie keine Zahlungen.
c. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und haben auch jahrelange Erfahrung im Urheberrecht. Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Urheberrecht promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und mehrere urheberrechtliche Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer urheberrechtlichen Abmahnung oder beraten Sie allgemein zu urheberrechtlichen Themen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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