Borussia Dortmund Abmahnung Ticketverkauf

  • 2 Minuten Lesezeit

Borussia Dortmund Abmahnung Ticketverkauf: Erneut erreichte uns eine Abmahnung aufgrund eines Ticketverkaufs für ein Spiel des Fußballvereins Borussia Dortmund. Die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, wird durch ihre Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke und Thomas Treß vertreten. Sie wirft dem Abgemahnten vor, gegen die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) verstoßen zu haben.

Seit Jahren bearbeiten wir derartige Fälle und habe vielfach darüber berichtet:

Abmahnung Borussia Dortmund BVB |Ticketverkauf |Becker Haumann Mankel Gursky

Was ist der Inhalt der Abmahnung? 

Die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA ist alleiniger Veranstalter für Spiele des Vereins BV Borussia Dortmund 09 im Signal Iduna Park. Sie hat ein nachhaltiges Interesse an der Unterbindung des Schwarzhandels mit Bundesligaeintrittskarten. Die Kontrolle über den Ticketerwerb dient dem Schutz der Fans, um z. B. ein geringes Preisniveau sicherzustellen oder rivalisierende Gruppen auseinander zu halten. Werden Tickets anonym über Ticketbörsen verkauft, ist die Kontrolle nicht möglich. Der Ausschluss eines Weiterverkaufs in den ATGB sei wirksam und Vertragsbestandteil.

Der Abgemahnte habe im Rahmen eines privaten Verkaufs auf der Internetplattform eBay.de Tickets in einer Auktion angeboten und weiterveräußert. In diesem Angebot seien die ATGB des Vereins nicht abgebildet und der Verkaufspreis läge 15 % über dem Originalticketpreis. Damit verstoße er gegen Ziffer 6 Absatz 2 und 3 ATGB. Aus dieser Vertragsverletzung ergebe sich ein Unterlassungsanspruch der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA.

Was fordert die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA? 

Erneut vertritt die Kanzlei Becker, Haumann, Mankel, Gursky aus Dortmund die rechtlichen Interessen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA. Im Namen seiner Mandantin fordert ddie Kanzlei den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Darüber hinaus sei der Abgemahnte nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zur Zahlung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA begnüge sich mit einem pauschalen Schadensersatzbetrag i. H. v. 250 €.

Sofern der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgibt, behält sich die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA

  • die Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 6 Abs. 4, 5 und Ziffer 8 Abs. 1 ATGB oder
  • ein Stadionverbot gem. Ziffer 8 Abs. 2 ATGB vor.

Sie behält sich unabhängig davon vor, den Abgemahnten künftig vom Ticketerwerb zu sperren und die erzielten Mehrerlöse gem. Ziffer 9 ATGB herauszuverlangen.

Das Auskunftsrecht begründe zudem die Verpflichtung des Abgemahnten über die Art und Weise des Verkaufs Auskunft zu erteilen.

Wie Sie reagieren können

Nach Erhalt einer Abmahnung raten wir Ihnen zu einer rechtlichen Einschätzung der geltend gemachten Forderungen durch einen Fachanwalt. Ihre rechtlichen Möglichkeiten können wir als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht mit Ihnen gemeinsam angehen. Mit unserer Erfahrung bieten wir Ihnen eine zeitnahe Beratung im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Ihre Abmahnung können Sie uns hier zukommen lassen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema