Abmahnung der RuhrKanzlei für Borussia Dortmund wegen Ticketverkauf

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Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte hilft Empfängern von Abmahnungen wegen des angeblich unerlaubten Ticket-Verkaufs im Internet. Wir haben eine über zehnjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Internetrechts und vertreten unsere Mandanten deutschlandweit.

Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 022180067680 oder per E-Mail unter kanzlei@obladen-gaessler.de kontaktieren

Abmahnung nach BVB-Ticketverkauf im Internet

Fans des BVB dürften nicht schlecht gucken, wenn sie plötzlich eine Abmahnung ihres Lieblingsvereins in den Händen halten. Die RuhrKanzlei verschickt für die Borussia Dortmund & Co. KGaA Abmahnungen. Betroffen von der Abmahnung sind Verkäufer auf Onlineplattformen wie ebay oder ebay-Kleinanzeigen. Diesen wird vorgeworfen, Eintrittskarten für ein BVB-Heimspiel inseriert zu haben.


Was mahnt die Ruhrkanzlei für Borussia Dortmund ab?

Die Borussia Dortmund & Co. KGaA sei bemüht darum, den Schwarzhandel mit Heimspielkarten des BVB zu unterbinden. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Tickets unberechtigt weiter zu verkaufen, da das Anbieten der Tickets gegen die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) verstießen. Nach diesen AGB sei es verboten, Eintrittskarten im Internet auf Plattformen wie ebay oder ebay-Kleinanzeigen zu vertreiben. Ein Angebot sei nur auf autorisierten Plattformen wie viagogo, seatwave oder StubHub zulässig.


Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnung von Borussia Dortmund

Wir vertreten die Auffassung, dass ein Weiterverkauf auf anderen als den vorgegebenen Plattformen zulässig ist. Es kommt hier allerdings stets auf den Einzelfall an, sodass eine allgemeinverbindliche Aussage zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Fußball-Tickets nicht getroffen werden kann. Gerne können Sie uns Ihre Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung übersenden. Sie können uns für ein kostenloses Erstgespräch jederzeit unter 022180067680 telefonisch kontaktieren.


Ist der Ticketverkauf von Borussia Dortmund-Karten im Internet erlaubt?

Es muss zunächst unterschieden werden zwischen dem Weiterverkauf durch gewerbliche Händler und privaten Verkäufern. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Weiterverkauf durch Privatpersonen.

Die Allgemeinen Ticketbedingungen von Fußballclubs enthalten häufig ähnliche Klauseln wie die Folgenden:

„Der Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Umtausch der Karte ist ausgeschlossen“

Der Bundesgerichtshof hat sich bereits im Jahr 2008 entschieden, dass derartige AGB gegenüber Endverbrauchern unzulässig sein können. Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei Eintrittskarten in der Regel um sog. kleine Inhaberkarten gem. § 807 BGB. Inhaberkarten sind Urkunden, die ihren Aussteller erkennen lassen, sich aber nicht an einen bestimmten Gläubiger richten. Der Aussteller verpflichtet sich zu der ausgeschriebenen Leistung gegenüber dem jeweiligen Inhaber der Karte. Mit der Eintrittskarte erhält der Käufer die Berechtigung, an einem bestimmten Spieltag das Stadion zu betreten und Zuschauer des Fußballspiels zu sein. Da die Weiterabe von Inhaberpapieren nach sachenrechtlichen Vorschriften erfolge, können dem Inhaber der Karte nur solche Einwendungen entgegengesetzt werden, deren tatsächliche Grundlagen sich aus dem Inhalt der Karten ergeben. Bei den Aufdrucken auf den Tickets handele es sich aber nicht um Einwendungen im sachenrechtlichen Sinne. Da dies andernfalls dem Prinzip von sog. kleinen Inhaberpapieren widersprechen würde, seien derartige Allgemeine Geschäftsbedingungen jedenfalls soweit der Weiterverkauf durch Privatpersonen eingeschränkt wird, unwirksam., (BGH, Urteil v. 11.9.2008 – I ZR 74/06).


Was tun bei Erhalt einer BVB-Abmahnung?

In jedem Fall sollte man zunächst Ruhe bewahren. Die gesetzten Fristen sind häufig kurz. Innerhalb der gesetzten Frist sollte in jedem Fall ein spezialisierter Rechtsanwalt kontaktiert werden. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen wir telefonisch unter 022180067680 zur Verfügung. Unter Umständen empfiehlt sich, eine sog. modifizierte, also abgeänderte Unterlassungserklärung zu formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar. In einem weiteren Schritt sollte geprüft werden, ob die geltend gemachten Zahlungsansprüche begründet sind. In vielen Fällen kann jedenfalls ein Vergleich ausgehandelt werden. Verweigert man die Zahlung dauerhaft, kann es zu einer Klageandrohung oder unmittelbar zu einer Klage kommen. Um hier die Chancen vorab auszuloten, können wir Sie gerne beraten.


Wie kann die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte helfen?

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte sind eine auf das Urheber- und Medienrecht sowie auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Köln. Wir vertreten deutschlandweit unsere Mandanten seit über 10 Jahren. Wir bieten kostenfreie Ersteinschätzungen an. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, bieten wir die außergerichtliche Vertretung zudem zu fairen Festpreisen an, die wir vor einer Beauftragung fest vereinbaren. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0221800067680 oder per E-Mail unter kanzlei@obladen-gaessler.de

Foto(s): Obladen Gaessler Rechtsanwälte


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