Bosch Stellenabbau: Ihre Rechte als Arbeitnehmer – Kündigung, Abfindung, Klage!
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Stuttgart, 03.03.2025 – Der angekündigte Stellenabbau beim Technologiekonzern Bosch sorgt für erhebliche Unsicherheit unter den Beschäftigten. Nach aktuellen Berichten sollen weltweit bis zu 12.000 Arbeitsplätze wegfallen – ein großer Teil davon in Deutschland, insbesondere an den Standorten Schwäbisch Gmünd und Abstatt.
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Experte im Arbeitsrecht, warnt betroffene Arbeitnehmer davor, voreilig Abfindungsangebote oder neue Arbeitsverträge zu unterschreiben:
"In wirtschaftlich angespannten Zeiten versuchen Unternehmen oft, Stellenstreichungen durch Aufhebungsverträge oder Sozialpläne schnell und kostengünstig umzusetzen. Doch nicht jedes Angebot ist für den Arbeitnehmer fair. Eine rechtliche Überprüfung kann oft zu besseren Ergebnissen führen, sei es durch höhere Abfindungen oder eine bessere Absicherung der Zukunftsperspektiven."
Betriebsrat muss aktiv werden – Chancen auf bessere Sozialpläne
Neben den individuellen Rechten der Beschäftigten hebt Eser auch die Bedeutung der Mitbestimmung hervor:
"Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz weitreichende Rechte und muss in die Verhandlungen über Sozialpläne eingebunden werden. Betriebsänderungen wie dieser massive Stellenabbau erfordern eine klare Strategie und eine fundierte rechtliche Begleitung, um die Interessen der Beschäftigten bestmöglich zu schützen."
Jetzt rechtliche Unterstützung sichern
Rechtsanwalt Eser und sein Team stehen betroffenen Arbeitnehmern für eine erste unverbindliche Beratung zur Verfügung. Es empfiehlt sich, frühzeitig juristische Expertise einzuholen, bevor Abfindungsangebote oder Versetzungen akzeptiert werden.
Unterstützung für Arbeitnehmer
🔹 Kündigungsschutz & Klage gegen betriebsbedingte Kündigungen
- Prüfung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (§ 1 KSchG).
- Einleitung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
- Abwehr von unzulässigen Kündigungen (z. B. falsche Sozialauswahl, fehlende Anhörung des Betriebsrats).
🔹 Aufhebungsverträge & Abfindungsverhandlungen
- Verhandlung einer höheren Abfindung (oft sind bessere Konditionen möglich als die ersten Angebote des Arbeitgebers).
- Prüfung, ob Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld (ALG I) drohen (§ 159 SGB III).
- Sicherstellung, dass keine nachteiligen Klauseln enthalten sind (z. B. Wettbewerbsverbote oder negative Arbeitszeugnisse).
🔹 Versetzung & Änderungskündigung
- Überprüfung, ob eine Versetzung rechtmäßig ist (Arbeitsvertrag & Tarifvertrag).
- Widerspruch gegen unzumutbare Versetzungen.
- Verteidigung gegen Änderungskündigungen, die zu schlechteren Bedingungen führen.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung:
📞 Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
📧 E-Mail: info@eser-law.de
Web: www.eser-law.de
Über Rechtsanwalt Kemal Eser:
Rechtsanwalt Eser ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit langjähriger Erfahrung (21 Jahre) im Arbeitsrecht. Als bundesweit tätiger Experte berät und vertritt er Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in komplexen Restrukturierungsverfahren. Seine Kanzlei in Stuttgart ist auf hochkarätige wirtschaftsrechtliche Fragestellungen spezialisiert und setzt sich engagiert für die Rechte der Beschäftigten ein.
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