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Bundesverfassungsgericht zur Eurorettung – Regierung muss Bundestag künftig besser informieren

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle hat soeben ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verkündet. Sie stärkt die künftigen Mitwirkungsrechte des Bundestags bei Fragen der Europäischen Union und damit insgesamt die Demokratie.

Ausgangspunkt war ein Organstreit zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sah in der Informationspolitik der Bundesregierung zum ESM eine Verletzung von Art. 23 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes (GG). Diesem zufolge hat die Bundesregierung den Bundestag und den Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten. Nach Aussage eines Bundestagsabgeordneten seien mehr Informationen zum ESM von österreichischen Kollegen als von der eigenen Regierung erlangt worden. Das zeige, dass die Information durch die Landesregierung im Nachbarland besser funktioniere.

Die Bundesregierung verteidigte sich gegen den Vorwurf mangelhafter Information mit der Aussage, dass der ESM nur zwischen den 17 Euroländern verhandelt werde. Es handele sich deshalb um eine zwischenstaatliche Angelegenheit und keine EU-Sache, folglich gelte Art. 23 GG nicht. Derartige völkerrechtliche Verträge seien Kernaufgabe der Bundesregierung zu denen der Bundestag lediglich seine Zustimmung erteile.

Das Bundesverfassungsgericht teilte diese Auffassung nicht. Zwar billigte es der Bundesregierung einen weit bemessenen Spielraum zu. Hier handelt es sich aber sehr wohl um eine EU-Angelegenheit. Denn die Europäische Union und auch der Europäische Gerichtshof erhalten neue Kontrollrechte. Der verfassungsrechtliche „Integrationsartikel" des GG 23 ist damit von der Bundesregierung zu beachten. Das Parlament muss frühzeitig und effektiv seinen Willen bilden können und das Geschehen nicht bloß nachvollziehen können. Je komplexer ein Thema ist, je tiefer es in die Gesetzgebung eingreift und je förmlicher die Beschlussfassung erfolgt, umso umfangreicher ist darüber frühestmöglich zu informieren.

Die Entscheidung steht damit im Einklang mit der bisherigen Linie des Bundesverfassungsgerichts, die eine stärkere Rolle des Bundestags in Fragen der Euro-Rettung verlangt. Das Urteil selbst hat keine direkten Auswirkungen auf die bisherigen Beschlüsse zum ESM. Bundesrat und Bundestag wollen noch vor der Sommerpause am 29. Juni über den europäischen Fiskalpakt entscheiden und den ESM verabschieden.

(BVerfG, Urteil v. 19.06.2012, Az. 2 BvE 4/11)

(GUE)

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