Burberry-Abmahnung über die CBH-Rechtsanwälte wegen angeblicher Markenverletzung erhalten? Das sollten Sie jetzt wissen!

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Auch in der letzten Zeit versenden die CHB-Rechtsanwälte vermehrt Abmahnungen wegen Markenrechtsvorwürfen im Zusammenhang mit Burberry. Wir geben Tipps und Hinweise für Betroffene:



Die CBH-Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen derzeit verstärkt im Auftrag der Burberry Limited Händler wegen vermeintlicher Verletzung der Marke "Burberry" ab.

Dem Empfänger der Abgemahnten wird vorgeworfen, die Rechte der Burberry Limited an der Marke "Burberry" verletzt zu haben.


1. Worum geht es konkret in der Burberry-Abmahnung?


Konkret wird dem Empfänger der Abmahnung der Verkauf von Produktfälschungen bzw. Plagiaten vorgeworden. Im Mittelpunkt stehen dabei der sog. „Burberry-Check“, also das berühmte Karomuster.

Das Abmahnschreiben enthält eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zusätzlich werden weitere Ansprüche geltend gemacht, darunter Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche und Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren, basierend auf einem Streitwert von 150.000.- €. Damit betragen allein die geltend gemachten Rechtsanwaltskosen 3.020,34 € (inkl. 19% MwSt.)


2. Wie sollte ich mich bei Erhalt einer CBH-Abmahnung (Burberry) verhalten?


Wichtig: Ohne anwaltliche Prüfung sollten Sie bitte auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese unserer Auffassung nach zu weit gefasst ist! Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung von CBH (wegen vermeintlicher Verletzung der Marke „Burberry“ erhalten haben, empfehlen wir, Ruhe zu bewahren und die gesetzte Frist unbedingt zu beachten.

Nach Fristablauf droht ein sehr kostspieliges Gerichtsverfahren, daher sollte unbedingt innerhalb der Frist reagiert werden. Aufgrund des honen Streitwerts von 150.000.- € beträgt das Prozesskostenrisiko nur für eine Instanz (!) bereits mehr als 15.000.- €.

Leisten Sie keine vorschnellen Zahlungen und nehmen Sie nicht selber Kontakt zu den CBH Rechtsanwälten auf. Erteilen Sie auch nicht leichtfertig Auskünfte.

Es sollte zunächst in Ihrem individuellen Fall geprüft werden, ob überhaupt eine Verletzung der Marke Burberry (durch unberechtigte Verwendung des Burberry Check) vorliegt.

Sollte dies leider der Fall sein, so empfehlen wir die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung (sozusagen „Minimalform“). Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir bieten gerne unsere Unterstützung an, um die individuelle Situation zu prüfen. Falls Sie eine Abmahnung von CBH wegen angeblicher Verletzung der Marke Burberry erhalten haben, bietet die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven juristische Unterstützung zu einem fairen Festpreis an und vertritt bundesweit.

3. Kostenloses Erstgespräch mit Kanzlei Dr. Newerla bei Burberry-Abmahnung nutzen!


Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla, indem Sie unverbindlich unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Es wäre hilfreich, wenn Sie und das Abmahnschreiben vorab via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten, damit wir uns optimal auf Ihren Fall vorbereiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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