"Burberry-Check" – Abmahnung der Kanzlei CBH wegen angeblicher Markenrechtsverletzung

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Einen unserer Mandanten erreichte jüngst ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte CBH im Auftrag der Firma Burberry Limited aus London.

Bei dem Unternehmen Burberry handelt es sich um eine durchaus bekannte Herstellerin von Bekleidungsstücken, Lederwaren, Schuhen und Accessoires. Die von Burberry angebotenen Waren sind meist mit dem Firmenlogo „Burberry-Check“, einem markanten karierten Muster, versehen. Der „Burberry-Check“ ist beispielsweise als Unionsmarke 000377580 markenrechtlich geschützt. Er genieße umfassenden Bekanntheitsschutz gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV.

Kürzlich habe Burberry feststellen müssen, dass unser Mandant über den von ihm betriebenen Onlineshop Produkte zum Kauf anbiete, die ähnlich wie das Muster „Burberry-Check“ aussehen würden. Die Ähnlichkeit stelle eine Verletzung der Unionsmarken von Burberry gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV dar. Die Struktur und Anordnung sämtlicher Kennzeichnungselemente einschließlich verschiedener Details seien nahezu identisch wie der „Burberry-Check“. Daher liege eine Markenrechtsverletzung vor, die ab sofort zu unterlassen sei.

Forderungen

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich dazu verpflichten soll, künftig das beanstandete Produkt nicht mehr anzubieten, zu vertreiben oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen. Außerdem wird die Auskunftserteilung darüber verlangt, woher die beanstandeten Produkte stammten und wie viele davon verkauft wurden. Des Weiteren seien die Waren an die CBH Rechtsanwälte zwecks Vernichtung herauszugeben. Ebenso wird die Kostenerstattung für die Rechtsanwaltskosten verlangt, die nach einem Streitwert von 200.000,00 € berechnet werden.

Unsere Einschätzung zu dem Abmahnschreiben

Ob im Einzelfall wirklich die behauptete Markenrechtsverletzung vorliegt, muss anhand der Einzelumstände beurteilt werden. Hierfür ist insbesondere das genaue Design der angeblich markenrechtsverletzenden Produkte mit dem Original abzugleichen. Getreu unserem Motto „Vorsorge ist besser als Nachsorge“ bieten wir entsprechenden Händlern auch eine vorbeugende Überprüfung von geplanten neuen Produkten durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz an. Soweit es aber bereits zu einer Abmahnung gekommen ist, gilt das Folgende:

Damit eine Markenrechtsverletzung überhaupt vorliegen kann, müssen vielseitige und umfangreiche Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen- andernfalls ist eine Markenrechtsverletzung nicht möglich. Hier sind immer die Einzelumstände des Falles entscheidend. Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Wir bieten insofern die kompetente Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen. Beachten Sie, dass es sich bei dem Markenrecht um ein Spezialgebiet handelt, was für ein erfolgreiches Vorgehen vertiefende Kenntnisse der Materie erfordert.

Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung, in der es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung ging, entschieden, dass auch die sogenannten Kennzeichnungsgewohnheiten in dem entsprechenden Sektor des genauen Angebots herangezogen werden müssen. Dies bedeutet, dass nicht nur entscheidend ist, ob das Zeichen für sich gesehen unterscheidungskräftig ist. Vielmehr ist entscheidend, inwieweit das Zeichen vom angesprochenen Verkehr als Herkunftshinweis auf ein entsprechendes Unternehmen Rückschlüsse zulässt. Wird nämlich nach der Rechtsprechung die Herkunftsfunktion eines Kennzeichens nicht verletzt, liegt schon keine markenmäßige Verwendung – und damit auch keine Markenrechtsverletzung – vor. Nicht nur im Markenrecht – aber auch vor allen Dingen dort – kommt es immer ganz genau auf die einzelnen Falldetails an. Es ist daher wichtig, bei einer Abmahnung die gesamte Angelegenheit einem Spezialisten zur Prüfung zu übergeben.

Wenn Sie daher ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie bitte nicht, unsere Fachanwaltskanzlei zu kontaktieren. Wir bieten Neumandanten eine kostenfreie Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu. Unsere Fachanwälte überprüfen Ihren Fall und rufen Sie gerne kostenlos zurück. Im Rahmen dieses Telefonats nennen wir Ihnen gerne auch einen transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihre Verteidigung gerne übernehmen.

Beachten Sie bitte die folgenden Grundregeln bei Erhalt einer Abmahnung

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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