Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Das Umweltbundesamt, die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland, setzt sich für den Umweltschutz ein, fördert Forschungsprojekte und erlässt unmittelbar wirkende Regelungen im Bereich des Umweltschutzes. 

Der Vorwurf 

Vorliegend verhängt das Umweltbundesamt Bußgeldbescheide, da Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz bekannt geworden sind. Hersteller bringen Elektronikgeräte in den Verkehr, ohne diese Geräte nach den Vorgaben des ElektroG zu registrieren. 

Die Forderung

Die Bußgeldbescheide beinhalten eine Geldbuße in Höhe von mindestens 1.500 €, wobei dies nicht pauschal zu sagen ist. Die Geldbußen fallen je nach Verstoß unterschiedlich hoch aus. 

Unsere Einschätzung

Das Elektrogesetz legt eine Registrierungspflicht bei Elektrogeräten fest. Hersteller, die Elektrogeräte in den Verkehr bringen, müssen diese Waren nach den Vorgaben des ElektroG bei der EAR registrieren: Bei dieser Registrierung müssen die Marke und Geräteart angegeben werden. Zudem müssen ein Garantienachweis (insolvenzsichere Garantie) erbracht sowie ein Entsorgungsunternehmen angegeben werden. 

Immer mehr Unternehmen bzw. Verbände mahnen fehlende oder fehlerhafte Registrierungen nach dem ElektroG ab, sodass die Registrierungspflicht durchaus ernst zu nehmen ist. Registrieren Sie deshalb Ihre Geräte unbedingt nach den Vorschriften des ElektroG, um einer Abmahnung aus dem Weg zu gehen. 

Hersteller, die Elektronikgeräte in den Verkehr bringen, handeln zudem ordnungswidrig, wenn die Waren nicht entsprechend registriert wurden. 

Unser Rat 

Informieren Sie sich vollumfänglich über die Rechte und Pflichten eines Herstellers und Händlers von Elektronikgeräten. Gerne klären wir Sie dahingehend auf und beraten Sie hinsichtlich der weiteren durchzuführenden Schritte, damit Sie rechtskonform agieren. 

Registrieren Sie Ihre Elektrogeräte nach den Regeln des ElektroG, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind. Unsere Kanzlei hat bereits Hersteller von Elektrogeräten bei der Registrierung unterstützt, sodass auch Sie von unserer Expertise auf diesem Gebiet profitieren können.

Riskieren Sie nicht den Erhalt einer Abmahnung oder eines Bußgeldbescheides, wenn Sie Ihre Waren nicht registriert haben. Diese Pflicht ist ernst zu nehmen, da Unternehmen, aber auch das Umweltbundesamt, regelmäßig Sanktionen bei Rechtsverstößen aussprechen. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema