Bußgeld und Fahrverbot - OLG Stuttgart sieht Einsicht in gesamte Messreihe bei Verwaltung als zulässig an

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In den letzten Jahren haben sehr viele Behörden die Einsicht in die komplette Meßreihe bei einem Geschwindigkeitsverstoß abgelehnt. Viele Amtsgerichte haben entsprechende Einsichtsgesuche von Sachverständigen, die von Betroffenen beauftragt wurden abgelehnt. Häufig wurde dies mit dem Argument begründet, dass andere Messungen nicht relevant seien oder der Datenschutz gegen über Dritten dies nicht zulassen würde,  abgelehnt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss OLG Stuttgart vom 03.08.2021 – Az: 4 Rb 12 Ss 1094/20 - festgestellt, dass ein Recht auf Einsicht in die digitalen Falldatensätze der gesamten Messreihe einer Geschwindigkeitsmessung durch Betroffene einer Geschwindigkeitsmessung besteht. 

Am 2. Oktober 2019 hatte das Amtsgericht Ellwangen das Verfahren an die Verwaltungsbehörde zurückverwiesen. Bereits am 26. September 2019 hatte der v beauftragte Sachverständige die benötigten Messdaten bei der Verwaltungsbehörde angefordert, worauf er den einzelnen Falldatensatz der Einzelmessung sowie die Token-Datei, dass Passwort, die Statistikdatei und die Case-List, nicht jedoch die beantragte gesamte Messreihe übersandt bekam. 

Die Rüge der Verletzung des fairen Verfahrens war im vom OLG Stuttgart entschiedenen Fall erfolgreich. Die nicht gewährte Einsichtmöglichkeit in die nicht bei den Akten befindliche gesamte Messreihe des Messtages, an dem fraglichen Messort durch das Amtsgericht Ellwangen (Jagst) ist mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar. das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 entsprechend entschieden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2020- 2 BvR 1616/18, Rn. 51; Kammerbeschluss vom 4. Mai 2021 – 2 BvR 868/20 ).

Das Recht auf möglichst frühen und umfassenden Zugang zu Ermittlungsvorgängen und Beweismitteln, die zum Zwecke der Untersuchung anlässlich des Verfahrens entstanden sind, ist elemantar. 

Jeder Betroffene eines Bußgeldverfahrens darf gegenüber der Verwaltungsbehörde auch ohne Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Messfehler verlangen, Einsicht in bei ihr existierende weitere Unterlagen zur eigenen Überprüfung der Messung zu erhalten, da er ohne diese nicht beurteilen kann, ob – gerade im standardisierten Messverfahren – Beweisanträge zu stellen sind.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren im Bereich der Verkehrsstraftaten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Fahrerlaubnisrechts (Führerschein) spezialisiert. Wegen verweigerter Nichteinsichtnahme in die Messreihen konnte er bereits vor Jahren Freisprüche vor  Amtsgerichten erreichen.

Betroffene können eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon oder per e-mail erhalten.

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