Bußgeldkatalog unwirksam: Landkreis Stade hebt rechtskräftiges Fahrverbot auf

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Wir haben bereits über die unklare Rechtslage aufgrund des unwirksamen neuen Bußgeldkatalogs berichtet. Es gibt nun auch die ersten erfreulichen Rückmeldungen bei vermeintlich rechtskräftigen Bußgeldbescheiden durch die Behörden. Grundsätzlich tritt Rechtskraft ein, wenn gegen den Bußgeldbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt wird.

 

Der Landkreis Stade hat in einer bei uns laufenden Angelegenheit trotz bereits bestehender Rechtskraft des Bußgeldbescheides entschieden, dass das zuvor festgesetzte Fahrverbot aufzuheben ist.

 

Wir haben von dem Landkreis Stade die Bestätigung erhalten, dass das Niedersächsische Innenministerium die Ausübung des Gnadenrechts auf die Bußgeldstellen der Landkreise übertragen hat. Damit kann im Rahmen eines entsprechenden Antrags das Fahrverbot nachträglich vermieden werden. Auch deutet die Behörde an, dass grundsätzlich eine Überprüfung der Geldbußen möglich ist, sofern sich zwischen dem neuen unwirksamen Bußgeldkatalog und dem alten Bußgeldkatalog Unterschiede ergeben. Derzeit ist davon auszugehen, dass eine Aufhebung des Fahrverbotes lediglich mit entsprechendem Antrag erfolgt.

 

Auch weitere Landkreise haben sich bereits diesem Vorgehen angeschlossen.

 

Dies bestätigt einmal mehr, dass selbst bei rechtskräftigem Bußgeldbescheid, aufgrund der aktuellen Thematik, ein anwaltliches Vorgehen erfolgsversprechend sein kann.

 

Treten Sie nicht unnötig ein Fahrverbot an, welches bei richtigem Vorgehen aufgehoben werden würde. Wir beraten Sie als auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei gerne. Lesen Sie zu diesem Thema auch unsere weiteren Artikel zu der Unwirksamkeit des neuen Bußgeldkataloges und Ihren Möglichkeiten als Betroffener.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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