BVB Merchandising GmbH: Zahlreiche markenrechtliche Berechtigungsanfragen und Abmahnungen

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Aktuell liegen uns zahlreiche Berechtigungsanfragen und Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH vor. Alleine am 07.02.2022 erreichten uns diesbezüglich fünf Anfragen, in denen im Rahmen der Berechtigungsanfragen insbesondere Produkte auf dem Onlinemarktportal „eBay-Kleinanzeigen“ durch die BVB Merchandising GmbH gerügt worden sind.

Auch in den uns vorliegenden Abmahnungen war Gegenstand das eBay-Kleinanzeigenportal.

Die hier gerügten Produkte reichen von Bekleidung bis hin zu Leinwänden, auf denen jeweils das Logo des BVB verwendet wird.

Was unterscheidet die Berechtigungsanfrage von der markenrechtlichen Abmahnung?

Bei der Berechtigungsanfrage handelt es sich um eine untechnisch gesprochene Vorstufe zu einer markenrechtlichen Abmahnung. Im Rahmen einer Berechtigungsanfrage wird entgegen der formellen Abmahnung noch keine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, sondern vielmehr angefragt, inwieweit sich der Betroffene Adressat dazu berechtigt fühlt, die näher konkrete Handlung zu begehen.

Wir gehen in diesen Fällen so vor, dass wir grundsätzlich zunächst einmal prüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, bietet es sich im Regelfall an, hier mit sogenannten vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung zu arbeiten. Dies führt sodann dazu, dass Sie vom Grunde her nichtmehr wirksam abgemahnt werden können. Eine anwaltliche Begleitung ist jedoch unbedingt angezeigt, da auch an dieser Stelle zahlreiche Fehler zum Erhalt einer sodann teuren Abmahnung führen könnte.

Bei den Abmahnungen wird hingegen unmittelbar die Abnahme einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Kosten, die hier seitens der BVB Merchandising GmbH für Ihre Anwälte geltend gemacht werden, liegen hier bei regelmäßig im Bereich zwischen 2.000,00 € - 3.000,00 €. Auch hier ist es von entscheidender Bedeutung keine Fehler zu begehen, da insbesondere das Markenrecht aufgrund seiner sehr hohen Streitwerte potenzielles wirtschaftliches Risiko bei falschem Umgang mit dem jeweiligen Schreiben darstellt. Wir raten Ihnen daher folgendes:

 

  1. keine vorschnellen Reaktionen, insbesondere durch Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  2. Fristen notieren;
  3. keine Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung die durch den Abmahner beigefügt wurde;
  4. Ruhe bewahren.

Wir sind eine auf das Markenrecht hoch spezialisierte Kanzlei. Insbesondere gegen Abmahnungen sowie Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH vertreten wir seit über 10 Jahren. Lassen Sie sich daher auf keine Experimente ein, sondern entscheiden Sie sich unbedingt für eine erfahrene Kanzlei im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit, sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an, zu der Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben oder Ihre Berechtigungsanfrage vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen. Alternativ rufen sie uns gerne unter 02307/17062 an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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