BWF-Stiftung: Anleger sollten 2018 letzte Chance auf Schadensersatz nutzen! Anwälte informieren!

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Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die seit dem Jahr 2015 über 150 geschädigte BWF-Anleger vertreten hat, und seitdem unzählige Gerichtsverfahren gegen die Berater und Vermittler von BWF-Goldanlagen erfolgreich geführt hat, weist Geschädigte darauf hin, dass gegen die Vermittler in den meisten Fällen sehr gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, aber betroffene Anleger sich beeilen müssen, weil die Ansprüche gegen die Vermittler Ende 2018 zu verjähren drohen.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner haben die Berater systematisch ihre Pflichten zur Prüfung der Plausibilität der Anlage verletzt, außerdem in der Regel nicht über die bestehenden Verlustrisiken aufgeklärt (vorbehaltlich der Prüfung im jeweiligen Einzelfall).

Klagestattgebende (und inzwischen sogar rechtskräftige) Urteile konnten von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB vor zahlreichen Amts- und Landgerichten erstritten werden, so z. B. LG Nürnberg, Hof, Frankfurt (Oder), Berlin, Marburg, Frankenthal, Cottbus und Lüneburg, zudem vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. Auch andere Landgerichte teilten die Rechtsauffassung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten und legten den verklagten Beratern den Abschluss von Vergleichen nahe.  

Für die meisten Anleger konnten dabei Zahlungen durchgesetzt werden, wobei der entstandene Schaden entweder vollständig oder überwiegend ausgeglichen werden konnte.

Doch Anleger Achtung: Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner haben Anleger nicht mehr lange Zeit, um ihre Ansprüche gegen die Vermittler durchzusetzen: "Die Verjährung dieser Ansprüche gegen die Vermittler dürfte meiner Ansicht nach Ende 2018 eintreten aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB. Anleger sollten sich also beeilen und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, denn auf einen verjährten Anspruch wird ein Vermittler keine Zahlungen mehr leisten".

Nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB sind aufgrund der relativ eindeutigen Rechtslage viele Vermittler von BWF-Produkten inzwischen auch bereits zu außergerichtlichen Vergleichszahlungen an die Anleger bereit, so dass auch diese Möglichkeit geprüft werden sollte.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für ein Vorgehen gegen die Vermittler, was immer geprüft werden sollte.

Inzwischen wurden von Dr. Späth & Partner für geschädigte BWF-Anleger auch Klagen gegen den Gründer der BWF-Stiftung, Gerald Saik, eingereicht. Saik war Mitte Ende Juli 2017 vom Landgericht Berlin zu einer sechsjährigen Haftstrafe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugsverurteilt worden, nachdem er ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte. Ausdiesen Straftaten resultieren auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die Dr. Späth & Partner für ihre Mandanten nun klageweise durchsetzen.

Aus einem Urteil gegen Saik könnte 30 Jahre lang vollstreckt werden, so dass sich hier weitere Möglichkeiten für die Anleger zur Schadenskompensation ergeben könnten.

Anleger der BWF-Stiftung sollten also nicht länger zögern, ihre Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen, sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, stellen Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Deckungsanfrage. Aber auch für nicht rechtschutzversicherte Anleger empfiehlt sich in der Regel angesichts der hohen Erfolgsquote ein Vorgehen gegen den jeweiligen Anlageberater, was ebenfalls im Einzelfall unverbindlich geprüft werden könnte.


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