BWF-Stiftung: Weitere Urteile gegen Vermittler! Oft hervorragende Chancen für Anleger! Es eilt!

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In Sachen BWF-Stiftung fragen sich weiterhin viele Geschädigte, was sie tun können, um ihren oftmals erheblichen Schaden zu kompensieren. Viele Anleger hatten teilweise zwischen 2.000 – 200.000,- € angelegt und sitzen nun weiterhin vor erheblichen Verlusten, denn die Insolvenzquote wird vermutlich nur äußerst gering ausfallen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB, (die bereits ca. 120 BWF-Geschädigte vertritt), der auch bereits am 19.10.2017 um 19.00 Uhr in der Fernseh-Sendung „MehrWert“ des Bayerischen Fernsehens zum Thema BWF-Stiftung mit einem Geschädigten interviewt wurde, weist die geschädigten BWF-Anleger erneut aus aktuellem Anlass darauf hin, dass oftmals hervorragende Chancen für die Anleger bestehen, um von den beteiligten Vermittlern im Wege des Schadensersatzes den ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

So hatte z. B. ganz aktuell auch das Landgericht Berlin in einem von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB erstrittenen – noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 27.09.2017 den beklagten Vermittler zum fast vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger und Kläger verurteilt.

Ebenso das Landgericht Cottbus mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 04.07.2017, das von Dr. Späth & Partner erstritten wurde.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte inzwischen in einem von Dr. Späth & Partner geführten Verfahren mit Datum vom 23.08.2017 die Berufung des dortigen Vermittlers gegen das erstinstanzliche Urteil durch sog. § 522 Abs. 2 ZPO Beschluss – also ohne mündlichen Verhandlung, da von vorneherein schlechte Chancen für die Berufung des dortigen Vermittlers bestanden – zurückgewiesen, sodass das erstinstanzliche Urteil des LG Frankenthal rechtskräftig ist.

Damit reihen sich die obigen Urteile in die exzellente Erfolgsserie der von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten für Anleger der BWF-Stiftung gegen diverse Vermittler geführte und gewonnene Prozesse eindrucksvoll ein (siehe z. B. Urteil des LG Nürnberg vom 29.05.2017, das inzwischen rechtskräftig ist, Urteile der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc., diese Urteile sind rechtskräftig).

Die Anleger haben nach Ansicht von Dr. Späth & Partner oftmals vielfältige Möglichkeiten, um gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage bei der BWF-Stiftung vorzugehen, was natürlich immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, denn der Vermittler schuldet eine Anleger- und objektgerechte Beratung, sofern diese nicht stattgefunden hat, macht er sich dem Anleger gegenüber schadensersatzpflichtig.

So sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner bereits die Verkaufsprospekte oftmals falsch.

Auch ist der Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht durch einen Sachwert gesichert gewesen, sondern die Anleger haben das wirtschaftliche Risiko des Zwischenhandels der BWF, getragen.

Oftmals wurden die Anleger auch nicht von den Beratern auf das bestehende Totalverlustrisiko hingewiesen.

Allerdings sollten sich betroffene Anleger darüber im Klaren sein, dass die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche, die aufgrund der obigen Ergebnisse in vielen Fällen als exzellent bezeichnet werden können, unbedingt im Auge behalten werden muss.

Aufgrund der Insolvenz der BWF-Stiftung im Jahr 2015 könnte diese vermutlich spätestens Ende 2018 eintreten, allerdings in diversen Fällen, was selbstverständlich immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss, auch deutlich früher, z. B. bereits Ende 2017.

Geschädigte BWF-Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB nicht länger zögern, sondern umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten umgehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.



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