BWF-Stiftung: Anwälte setzen erneut Schadensersatz gegen Vermittler durch! Gute Chancen für Anleger!

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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg weist Geschädigte erneut aus aktuellem Anlass darauf hin, dass in vielen Fällen gute Chancen bestehen sollten, gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage Schadensersatz durchzusetzen.

Erneut hat ein Landgericht, im konkreten Fall das Landgericht Marburg, mit – noch nicht rechtskräftigem – Urteil vom 13.02.2017, das von Dr. Späth & Partner erstritten wurde, zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger verurteilt.

Das Landgericht Marburg ist auch in diesem Fall vollständig der Begründung von Dr. Späth & Partner gefolgt, dass das Geschäftsmodell bei der BWF-Stiftung nicht plausibel war, was ein Vermittler auch hätte erkennen können.

Damit sind bisher Vermittler in allen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB geführten Prozessen, die bereits entschieden wurde, zum vollständigen Schadensersatz verurteilt worden oder haben gerichtlichen oder bereits außergerichtlichen Vergleichen zugestimmt.

So hatte z. B. vor kurzem das LG Frankenthal in einem von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil vom Dezember 2016 dieses den dortigen Anlageberater zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der jeweiligen Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage in dem notwendigen Umfang geprüft hatte.

Weiter liegen – inzwischen rechtskräftige – Urteile der Landgericht Hof, Berlin, Bernau und Frankfurt/Oder vor, die von Dr. Späth & Partner erstritten wurden und in denen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt wurden.

Auch bereits außergerichtlich, d. h., ohne Klageverfahren, konnten Dr. Späth & Partner bereits sehr gute Erfolge erzielen, so konnten z. B. in einem gerichtlichen Vergleich und bereits mehreren außergerichtlichen Vergleichen Dr. Späth erreichen, dass Vermittler dazu bereit waren, den dortigen Anlegern Beträge jeweils über 50 % der Schadenssumme auszubezahlen, im Einzelfall Beträge zwischen ca. 5.750,- – 50.000,- €. In allen diesen Vergleichs-Fällen wurde den jeweiligen Anlegern auch bereits der Vergleichsbetrag vollständig ausbezahlt!

Es zeigt sich somit ganz klar, dass sich die Strategie von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung vorzugehen, in vielen Fällen als richtig erwiesen hat, vor allem, weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass gegen andere Verantwortliche oftmals deutlich schwieriger Schadensersatz durchzusetzen ist.

Dies ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umso wichtiger, als nur geringe Aussichten auf Schadenskompensation im Insolvenzverfahren bestehen dürften, die Insolvenzquote dürfte vermutlich nur gering ausfallen.

In vielen Fällen sollten Anleger daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB prüfen lassen, ob sie nicht ihren Vermittler haftbar machen können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Anleger der BWF-Stiftung können sich daher gerne und unverbindlich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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