BWF-Stiftung: Letzte Chance auf Schadensersatz 2018 - Anleger sollten handeln - Anwälte informieren

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In Sachen BWF-Stiftung haben geschädigte Anleger oftmals sehr gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler, müssen sich aber beeilen, da in den meisten Fällen Ende 2018 Verjährung eintreten dürfte, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, die bereits ca. 120 geschädigte BWF-Anleger vertritt, nochmals hinweist.

Die Verjährung tritt gemäß §§ 195, 199 BGB in 3 Jahren zum Jahresende ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von Schaden und Schädiger ein.

Da die betrügerischen Vorgänge um die BWF-Stiftung und die Insolvenz im Jahr 2015 bekannt wurden und eingetreten sind, dürfte somit die Kenntnis von Schaden und Schädiger bei den Anlegern ab dem Jahr 2015 gegeben gewesen sein oder zumindest vorauszusetzen gewesen sein.

Daher wird voraussichtlich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB gegen die Vermittler der Anlage Ende 2018 Verjährung eintreten, wenn betroffene Anleger nicht vorher etwas unternehmen und nicht vorher verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.

Das sollten geschädigte Anleger vermeiden, denn nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind die Chancen gegen die betroffenen Vermittler in vielen Fällen ausgezeichnet.

So weist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB, (die bereits ca. 130 BWF-Geschädigte vertritt) darauf hin, dass in vielen Fällen Gerichte Anlegern Schadensersatz gegen die betroffenen Vermittler zugesprochen hatten und auch in vielen Fällen bereits außergerichtliche Vergleiche mit den beteiligten Vermittlern, also ohne umständliches und langwieriges Gerichtsverfahren, geschlossen werden konnten.

So hatte z. B. das Landgericht Berlin in einem von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB erstrittenen – noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 27.09.2017 den beklagten Vermittler zum fast vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger und Kläger verurteilt, ebenso das Landgericht Cottbus mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 04.07.2017, das von Dr. Späth & Partner erstritten wurde.

Auch das OLG Zweibrücken hatte in einem von Dr. Späth & Partner geführten Verfahren mit Datum vom 23.08.2017 die Berufung des dortigen Vermittlers gegen das erstinstanzliche Urteil durch sog. § 522 Abs. 2 ZPO Beschluss zurückgewiesen, sodass das erstinstanzliche Urteil des LG Frankenthal rechtskräftig ist.

Weitere Urteile konnten von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten von den Landgerichten Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc., erstritten werden (diese Urteile sind rechtskräftig).

Die Vermittler haben, wie die obigen Gerichte eindeutig festgestellt haben, in vielen Fällen falsch zu der Anlage bei der BWF-Stiftung beraten, nämlich in vielen Fällen die Plausibilitätsprüfung zu der Anlage nicht ausreichend durchgeführt:

Denn in vielen Fällen wurden die Anleger von den Vermittlern bereits nicht darauf hingewiesen, dass der dargestellte Eigentumserwerb der Anleger am Gold sehr fraglich war und somit sehr zweifelhaft war, dass die Anleger wirklich Eigentümer des Goldes wurden.

In vielen Fällen wurden die Anleger nicht auf die Ungereimtheiten hinsichtlich des von der BWF-Stiftung beabsichtigten „Zwischenhandels“ hingewiesen.

Diverse Gerichte haben bereits eindeutig entschieden, dass die übergebenen Flyer oder Verkaufsprospekte fehlerhaft waren.

Oftmals haben die Vermittler nicht auf die fehlende Erlaubnis nach KWG hingewiesen, wobei ebenfalls bereits Gerichte entschieden haben, dass dies haftungsbegründend ist.

In vielen Fällen sind Vermittler aufgrund der eindeutigen Rechtslage inzwischen auch bereits zu außergerichtlichen Vergleichen mit den Anlegern bereit. Dies bedeutet, dass Anleger teilweise ohne gerichtliches Verfahren und somit schnell und unkompliziert einen Teil des Schadens vom jeweiligen Vermittler zurückerhalten können, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Rechtsschutzversicherte BWF-Anleger seien auch darauf hingewiesen worden, dass Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen Kostenschutz für ein Vorgehen gegen den jeweiligen Vermittler erteilen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte weisen auch darauf hin, dass Anwaltskanzleien oftmals betroffenen Anlegern eine kostenlose Erstberatung und oftmals auch eine kostenlose Anfrage an eine Rechtsschutzversicherung erteilen.

Geschädigte BWF-Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB nicht länger zögern, sondern umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten umgehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, bevor die Verjährung Ende 2018 einzutreten droht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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