BWF-Stiftung: Strafprozess beginnt in Kürze! Weitere Klagen gegen Vermittler in Vorbereitung

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Am 09.06.2016 beginnt nun endlich der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der BWF Gold Stiftung vor dem Landgericht Berlin.

Angeklagt sind einige Verantwortliche, unter anderem die Gründer der Stiftung. Es sind über 50 Verhandlungstage bis ins Jahr 2017 anberaumt.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg werden den Prozess für die Anleger mit Interesse verfolgen und prüfen, ob Anleger nicht z.B. Ansprüche im sog. „Adhäsionsverfahren“ geltend machen können.

Dr. Späth & Partner, Rechtsanwälte mbB sind auch bereits gegen die Vermittler der BWF Stiftung tätig geworden: Nachdem die Kanzlei bereits im Mai 2015 erste Klagen eingereicht hatte und bislang mehrere rechtskräftige Urteile gegen die beklagten Vermittler erwirken konnte, in denen diese zum vollständigen Schadensersatz an die Anleger verurteilt wurden, melden sich inzwischen immer mehr geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche gerichtlich gegen die Vermittler geltend machen wollen.

Im Fokus von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte steht dabei der Vorwurf, dass die jeweiligen Berater bzw. Vermittler oftmals ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nicht nachgekommen sind. Dieser Auffassung haben sich bereits mehrere Landgerichte angeschlossen. Die Vermittler haben den Anlegern Renditen in Aussicht gestellt, die – wenn man vom Kaufpreis zunächst die hohen Vermittlerprovisionen abzieht – zehn Prozent und mehr pro Jahr betrugen. Und nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden sogar garantiert. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth begründet dies einen klaren Beratungsfehler, der die Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet:

Ein weiterer Vorwurf: Das Einlagengeschäft, das die BWF Stiftung betrieb, war erlaubnispflichtig. Die BaFin hatte eine solche Erlaubnis allerdings nie erteilt, was letztlich auch zur Versagung dieses Geschäftsmodells führte. Ein Vermittler hätte dies erkennen müssen.

„Außerdem haben die Vermittler für die Vermittlung der Anlage oftmals traumhafte Provisionen erhalten. Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass die Vermittler teilweise bis zu 23 % Provision erhalten haben, worauf die Anleger oftmals nicht hingewiesen wurden, ein klarer Verstoß gegen die aktuelle BGH-Rechtsprechung, wonach Vermittler bei Provisionen von über 15 % klar aufklärungspflichtig sind,“ so der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von Dr. Späth & Partner.

Schließlich erheben Dr. Späth & Partner den Vorwurf der so genannten nicht-anlegergerechten Beratung: „Die meisten unserer Mandanten waren ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Keiner von ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf nehmen, schon gar nicht einen Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit der Sicherheit einer Goldanlage geworben, Risiken wurden systematisch verschwiegen. Auch das kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen“, so Dr. Späth.

Geschädigte Anleger können sich nach wie vor bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB melden. Die Kanzlei wird, soweit noch nicht geschehen, die Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, an Gläubigerversammlungen teilnehmen und die Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen, insbesondere Stimmrechte ausüben. Zudem sollten dringend Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Anlage geltend gemacht werden. Auch die mögliche Verjährung der Ansprüche sollte beachtet werden.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit allen Facetten im Bereich Anlegerschutz vertraut


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