BWF-Stiftung: Vermittler von Gerichten zum Schadensersatz verurteilt!

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Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sind für Anleger der BWF-Stiftung erste gerichtliche Erfolge gelungen:

Verklagt wurden zwei Vermittler der Anlage bei der BWF-Stiftung, die Anlegern die Anlage vermittelt hatten.

Argumentiert wurde von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten damit, dass die Anlage weder anleger- noch objektgerecht war, die Anleger nicht auf die hohen Risiken hingewiesen wurden und auch nicht auf die hohen Kosten der Anlage.

In zwei noch nicht rechtskräftigen Urteilen des LG Hof vom 30.11.2015 mit dem AZ. 13 O 370/15 und des LG Berlin vom 04.12.2015 mit dem Az. 3 O 139/15 sind die Vermittler nun in diesen von Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren zum Schadensersatz an die dortigen Anleger verurteilt worden.

Soweit bekannt, handelt es sich bei beiden noch nicht rechtskräftigen Urteilen um die ersten Urteile in Deutschland gegen Vermittler der Anlage.

Zwar handelte es sich bei beiden Urteilen um Versäumnisurteile, sie zeigen aber, dass der Vortrag von Dr. Späth & Partner schlüssig war und Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler der Anlage bestehen.

Dr. Späth & Partner haben noch für zahlreiche weitere Anleger Klagen gegen Vermittler der BWF-Stiftung eingereicht, weitere Termine sind in nächster Zeit zu erwarten.

Es muss aber immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob die Berater sich durch Fehlberatung schadensersatzpflichtig gemacht haben.

Betroffene BWF-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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