5Capital/21 Tech: BaFin untersagt Geschäft – was sollten Anleger tun? Anwälte informieren!

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Die BaFin hatte mit Bescheid vom 15.11.2019 der „21 Tech/www.5capital.com“ das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet.

Die BaFin schreibt wörtlich auf ihrer Homepage:

„Die Gesellschaft 21 TEX (gemeint ist wohl 21 Tech, Anm.) ist Betreiberin der Handelsplattform www.5capital.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference- CFD), Devisen, Aktien und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die 21 Tech das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.“

Dieser Bescheid der BaFin ist laut Angaben der BaFin von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Das sind schlechte Nachrichten für die Anleger, die bei 5Capital/21 Tech ihr Geld investiert haben, denn damit besteht die Gefahr, dass sie einem Unternehmen, das nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt, und im schlimmsten Fall somit höchste Gefahr für die investierten Anlegergelder besteht, ihr Geld anvertraut haben.

Gegenüber den im Internet oder dem Anleger angegebenen angeblichen Handelssignalen, Trading-Analysen oder auch angegebenen Gewinnübersichten ist somit höchste Vorsicht angebracht, zumal Anleger von Cold-Calling-Telefonanrufen berichten, mit dem sie zu einem Investment überzeugt werden sollten, an sich schon ein höchst unseriöses Geschäftsgebahren.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten Anleger somit auch schnell handeln, um ihr investiertes Geld zurück zu erhalten, da auch nicht ausgeschlossen ist, dass die Anleger hier einem Betrug zum Opfer gefallen sind.

Anleger sollten alle ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen wie Kündigung, Auffordern zur Rückzahlung, aber auch Arrest oder auch, ob ggf. Dritte wie involvierte „Hintermänner“, Banken oder Treuhänder in die Haftung genommen werden können.

Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Anlegerschutz tätig sind, wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erfahren.


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