CBH Anwälte mahnen für Louis Vuitton ab: angeblich gefälschter Gürtel

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Wir vertreten einen Mandanten, der von der Anwaltskanzlei CBH im Auftrag der Firma Louis Vuitton Malletier aus Paris angeschrieben wurde. Unserem Mandanten wird zur Last gelegt, ein Paket, in dem sich ein „Louis Vuitton“-Gürtel befand, unerlaubt nach Deutschland eingeführt zu haben.

Das Paket mit dem Gürtel wurde vom Hauptzollamt Frankfurt am Main aufgehalten, da es sich bei dem Gürtel angeblich um ein Falsifikat, also eine Fälschung handele. Mit der (versuchten) Einfuhr eines gefälschten Louis Vuitton Gürtel verletze unser Mandant die Markenrechte von Louis Vuitton. Die Bezeichnung „Louis Vuitton“ sowie die Logos sind als Unionsmarken, unter anderem für die Produktgattung Gürtel, europaweit geschützt. Wegen der vermeintlichen Markenrechtsverletzung fordern die CBH Anwälte unseren Mandanten dazu auf, eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben. Ein vorformuliertes Muster ist dem Anwaltsschreiben bereits beigefügt. Außerdem wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens und der Inanspruchnahme der CBH Rechtsanwälte zu erstatten. Hierfür wird eine Pauschale von 235 € angesetzt.

Unsere Einschätzung zu dem Schreiben

Ob die behauptete Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, ist immer von den exakten Umständen eines jeden Einzelfalls abhängig. Generell kann aber gesagt werden, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann in Betracht kommt, wenn Handeln im gewerblichen Verkehr vorliegt. Wird dies verneint, können allenfalls andere Schutzrechte verletzt sein – eine Markenrechtsverletzung würde aber ausscheiden. Wie bereits erwähnt kommt es auf die exakten Umstände des Einzelfalls an. Daher sollten Sie bei Erhalt eines Anwaltsschreibens dieses einem spezialisierten Rechtsanwalt vorlegen, damit er den gesamten Fall überprüfen kann.

Wie sollte bei Erhalt eines solchen anwaltsschreiben reagiert werden?

Landet ein solches Anwaltsschreiben in der Post, ist es wichtig schnell zu reagieren. In Anwaltsschreiben sind meistens sehr kurze Fristen gesetzt. Bei Fristablauf ohne Reaktion droht eine Klage oder eine einstweilige Verfügung. Oftmals sind Anwaltsschreiben auch rechtsverbindliche Dokumente beigefügt, die der Adressat unterschreiben soll. Dies können z. B. strafbewehrte Unterlassungserklärungen oder Vernichtungserklärungen sein. Hier ist es wichtig, dass derartige Dokumente ohne vorherige anwaltliche Prüfung keinesfalls unterschrieben werden sollten. Sie sind häufig viel zu weit gefasst, sodass der Adressat damit erheblich mehr versprechen würde, als von ihm verlangt werden kann. Außerdem ist es wichtig, keine Zahlung zu leisten. Zuerst sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt den Fall vollständig prüfen.

Das Markenrecht ist ein Spezialgebiet. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, bei der Wahl eines Rechtsanwalts auf die Hilfe eines solchen zu vertrauen, der in diesem Gebiet spezialisiert ist. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Damit ist er auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Anzahl an Mandanten vertreten, die eine Abmahnung oder ein Aufforderungsschreiben mit Vernichtungserklärung erhalten haben.

Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles an. Senden Sie uns Ihr Anwaltsschreiben einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an. Im Falle einer Beauftragung vereinbaren wir mit Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir gerne für Sie tätig werden.

Reaktionstipps bei Anwaltsschreiben / Abmahnung

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • kein Kontakt zum Abmahner
  • keine Dokumente unterschreiben oder Geld zahlen
  • spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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