cease and desist letter from Waldorf Frommer: Joker (film)

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english:

The Munich law firm Waldorf Frommer is currently sending cease and desist letter because of the filesharing of the film „Joker (film)”.

Joker is a 2019 American psychological thriller film directed and produced by Mr. Phillips, who is the co-author of the screenplay with Scott Silver. The film, based on DC Comics characters, stars Joaquin Phoenix as the Joker. Joker provides a possible origin story for the character; set in 1981, it follows Arthur Fleck, a failed stand-up comedian whose descent into insanity and nihilism inspires a violent counter-cultural revolution against the wealthy in a decaying Gotham City.

What is asked of you?

In the cease and desist letter, the recipient is accused for downloading the film. The addressee is always the connection owner, because there is a presumption that he actually committed the copyright infringement.

The addressee of the cease and desist letter is then asked to submit a declaration of injunctive relief. In the interest of an out of court settlement, a license fee in the amount of „only” EUR 700.00 is also claimed, as well as an out-of-court attorney's fees in the amount of EUR 215 (915.00 EUR in total). 

How should you react?

Even if you are not responsible for the copyright violation, a (modified) declaration of injunction should be submitted. Only a punitive injunctive eliminates the risk of repetition – and protects against a judicial claim. If the risk of repetition has been eliminated by submitting a (modified) cease and desist declaration, only the payment claims mentioned above remains.

How can you react specifically to the „Joker (film)“ warning?

  • Don't be confused by the short deadlines. These are often only used to intimidate you.
  • Remain calm and react prudently. A reaction to the warning should definitely be given. Otherwise you risk the initiation of legal proceedings.
  • Check whether someone from the household or friends is responsible for the copyright violation – if you are not the perpetrator.
  • Do not sign anything unchecked and consult a lawyer.
  • Payments should not be made without a professional review of the legal situation.

Each individual case must be checked separately. It is therefore essential to ask for legal advice.

Do not explain your point of view to the warning firm. You risk giving the other party information that ican be used against you.

We are happy to help. Visit us on our law firm website.

Your lawyer Kai Jüdemann

deutsch:

Derzeit mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer das Filesharing des Films „Joker (Film)“ ab. Joker ist eine US-amerikanische Comicverfilmung von Todd Phillips aus dem Jahr 2019, basierend auf Figuren aus dem DC-Universum. Der Film erzählt die Ursprungsgeschichte von Arthur Fleck, gegeben von Joaquin Phoenix, der unter dem Namen Joker später der Gegenspieler von Batman wird.

Der Film feierte am 31. August 2019 seine Weltpremiere. Er handelt vom sensiblen Außenseiter Arthur Fleck, der von einer Karriere als Stand-up-Comedian träumt, aber nur Rückschläge verkraften muss – bis er den Spieß umdreht – und sich zum Joker verwandelt.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR.

Für das Anbieten des Films „Joker (Film)“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Joker (Film)“-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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