CJCH Solicitors für die Dassault Systèmes SE: Urheberrechtsverletzung an Software Solidworks?

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Erneut liegt uns ein Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors vor, die für die Dassault Systèmes SE eine Verletzung von Urheberrechten an der Software Solidworks (ein 3D-CAD-Programm) rügen.

Nach kurzer Schilderung des Vorwurfs, man habe festgestellt, dass das angeschriebene Unternehmen die Software Solidworks unberechtigt verwende und dies eine Urheberrechtsverletzung darstelle, wird darauf hingewiesen, dass der Dassault Systèmes SE „unter anderem“ Ansprüche auf Auskunft für die Berechnung des entstandenen Schadens, auf Schadenersatz und ggf. auf Rechnungslegung zustünden. Es wird „lediglich“ um Stellungnahme gebeten.

Kommt der Angeschriebene den Aufforderungen nach, wird unserer bisherigen Erfahrung nach eine Nachlizenzierung angeboten, deren Kosten gerne mit einem fünfstelligen Betrag angegeben wird.

Wir stehen dem Vorgehen der Dassault Systèmes SE aus unterschiedlichem Grunde in hohem Maße kritisch gegenüber und raten davon ab, den Forderungen ohne Weiteres nachzukommen.

Auch wenn das Schreiben vergleichsweise harmlos daherkommt (und insbesondere das Wort „Abmahnung“ vermieden wird), handelt es sich hier um die Vorbereitung handfester Zahlungsforderungen.

Angesichts der nicht mehr umkehrbaren Folgen einer einmal erteilten Auskunft und der zu erwartenden hohen Forderung auf Nachlizenzierung raten wir dazu, unter Beachtung der von der Dassault Systèmes SE gesetzten Frist einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt einzuschalten.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Schreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.


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