Cold Call?! Stromanbieter-Wechsel nach Anruf: mivolta GmbH (maXXimo ENERGIE, Strom24/Gas24)

  • 2 Minuten Lesezeit

Welche Masche steckt dahinter?

Nach uns zugetragenen Fällen scheinen Betroffene derzeit vermehrt angerufen zu werden; es geht um ihren Stromanbieter/ bzw. Stromtarif. 

Betroffenen berichten uns, dass sie teilweise davon ausgegangen seien, mit ihrem eigenen Stromanbieter zu telefonieren. Es sei in dem Gespräch im Wesentlichen um die Möglichkeit gegangen, Geld zu sparen.

Nach einem solchen Telefonat erhalten Betroffene schließlich Post ihres bisherigen Stromanbieters. Angeblich hätten die Betroffenen den bisherigen Stromvertrag gekündigt und man akzeptiere diese Kündigung. Zudem erhalten Betroffene nun Post von maXXimo, der Strommarke von mivolta GmbH, angeblich habe man den Stromanbieter gewechselt und telefonisch einen Vertrag mit maXXimo abgeschlossen.


Nach unserer Einschätzung handelt es sich wohl um einen Werbeanruf, einen so genannten „Cold Call“. Doch genau diese Anrufe sind unzulässig, wenn der Betroffene einem solchen Anruf nicht zuvor zugestimmt hat. Fehlt eine solche Zustimmung, ist bereits der Werbeanruf wegen unzumutbarer Belästigung zu untersagen. Hier können ggf. Unterlassungs- und auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


Lesen Sie zu unseren Verfahren gegen die mivolta GmbH auch unseren Blog-Beitrag:

===>>> zum Beitrag: Vertrag mit der mivolta GmbH anfechten / kündigen <<<===


Wie sollten Betroffene reagieren?

Handeln Sie schnell!

Sie sollten sich umgehend anwaltliche Hilfe nehmen, da sonst Fakten geschaffen werden könnten.

Es ist äußerst fraglich, ob tatsächlich überhaupt ein neuer Vertrag zu Stande gekommen ist und der alte Vertrag von Ihnen wirksam gekündigt worden ist. Dies müsste die mivolta GmbH z. B. durch Vorlage von einem Telefonmitschnitt belegen. 

Zudem gilt es zu prüfen, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Insoweit könnte Ihnen auch zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die Firma zustehen.

Zudem kann über datenschutzrechtliche Auskunfts-, Löschung- und Schadensersatzansprüche zugunsten des Betroffenen nachgedacht werden.

Bei einem derartigen Vertrag per Telefon handelt es sich grundsätzlich um ein Fernabsatzgeschäft, weshalb ein etwaiger Vertrag binnen einer Frist von 14 Tagen von Verbrauchern widerrufen werden kann. Gegebenenfalls greift zudem eine „verlängerte“ Widerrufsfrist, wenn nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.

UPDATE Dezember 2021:

Die Mivolta GmbH vermarktet auch die "Marken" maXXimoStrom24 und maXXimoGas24 (maxximo-energie.de).


Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter https://e-https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/commerce-kanzlei.de/hilfe/

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

(Stand Dezember 2022)


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