Compliance in Spielhallen oder „Wie man Probleme mit dem Ordnungsamt vermeidet“

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Die Rechtslage um die Spielhallen in Deutschland ist sehr unübersichtlich: 16 Bundesländer regeln in ihren Spielhallengesetzen, was sie zum Schutz des Spielers für notwendig halten. Die Betreiber haben mittlerweile eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten. Dabei den Durchblick zu behalten, ist schon eine Herausforderung: da wären zunächst die Regeln der Gewerbeordnung (GewO), die zumindest für die Automatenaufstellung gelten und mit der Spielverordnung korrespondieren. Dann gibt es den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der in allen Bundesländern gilt und spezielle Regelungen für Spielhallen enthält. Schließlich sind da die Spielhallengesetze (oder Ausführungsgesetze – AG GlüStV), die oft über den GlüStV hinausgehen. Dann gibt es noch das Baurecht, das immer eine Rolle spielt. 

In Berlin, wo die Alt-Erlaubnisse nach § 33i GewO am 30.6.16 abliefen, wurde für die Neuanträge nach Berliner Landesrecht extra ein Gesetz geschaffen. Das sog. MindAbstUmsG (dazu unser Rechtstipp vom 2.6.2016) stellte an den Antragsteller auf Spielhallenerlaubnis ungewöhnlich hohe Anforderungen. Wie die Presse berichtete, scheiterten bereits an diesen unübersichtlichen Regelungen einige Anträge. Von ca. 500 Spielhallen blieben in diesem Stadium 23 auf der Strecke. In den anderen 15 Bundesländern werden die Weichen zum 30.6.2017 neu gestellt.

Für die Einhaltung der Gesetze ist der Betreiber verantwortlich. Das kann eine natürliche Person oder eine Firma sein. D. h., Sie haften persönlich oder als Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber. Diese Haftung kann sich auf Schadensersatz bis hin zu einer strafrechtlichen Haftung erstrecken. Die Konsequenzen sind so oder so sehr unangenehm und gefährden Ihren Beruf!

Um dem vorzubeugen, ist es entscheidend, den Überblick zu behalten. Damit das gelingt, sollte jeder Betreiber seine Verantwortung wahrnehmen und eine permanente Kontrolle einrichten. Für optimal halten wir einen Ombudsmann für das Thema Compliance (Einhaltung der Gesetze). Damit kommen Sie Ihrer Verantwortung als Betreiber nach und geben die Haftung quasi an eine externe Stelle ab. Zudem können Sie der Gewerbeaufsicht einen kompetenten Ansprechpartner benennen. 

Wir informieren Sie gerne dazu.



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