Corona / COVID-19 und Betriebsschließungsversicherung / Betriebsunterbrechungsversicherung

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Die behördlichen Anordnungen zur Schließung von Geschäften, Gaststätten, Cafés, Hotels und vielen anderen Einrichtungen bedeutet für zahlreiche Gewerbetreibende einen erheblichen Schaden. Ich möchte Ihnen kurz und knapp einen Überblick über die gängigen Versicherungsprodukte bieten.

Viele Gewerbetreibende verfügen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebsschließungsversicherungen.

Wann zahlt die Versicherung bei Betriebsschließung wegen Corona?

Eine klare Antwort lässt sich hierauf leider nicht geben. Wie viele Gewerbeversicherungen bestehen auch bei den Betriebsunterbrechungsversicherung und Betriebsschließungsversicherung sehr unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Aber natürlich bestehen einige Grundlagen:

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die weit verbreiteten Betriebsunterbrechungsversicherungen greifen eher in seltenen Fällen. 

Insbesondere die sogenannten Kleinen Betriebsunterbrechungsversicherungen sind typischerweise an die sogenannte Inhaltsversicherung, z. B. eine Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- oder Leitungswasserversicherung gekoppelt.

Anders kann es bei den Mittleren und Großen Betriebsunterbrechungsversicherungen aussehen. Hier bestehen teilweise individuelle Regelungen. Typisch ist allerdings ein Ausschluss für behördliche Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen. 

Die behördliche Anordnung zur Betriebsschließung aufgrund des Coronavirus würde also unter diesen Ausschluss fallen. Die Versicherung zahlt somit in der Corona-Krise nicht.

Abgesichert kann dagegen derjenige sein, welcher eine All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hat. Hier ist die betriebliche Existenz umfassend geschützt. In der Regel ist damit auch die derzeitige Corona-Krise erfasst.

FBUB 2010 oder AMBUB 2011

Versicherungsbedingungen auf Grundlage der weit verbreiteten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, FBUB 2010 oder AMBUB 2011 sichern Betriebsschließungen aufgrund von behördlichen Anordnungen auf Grundlage der Infektionsschutzgesetze regelmäßig nicht ab. Aber auch hier müssen Bedingungen individuell geprüft werden.

Betriebsschließungsversicherung

Besser sieht es dagegen bei den Betriebsschließungsversicherungen aus. Dieser Sonderfall der Betriebsunterbrechungsversicherungen bietet Absicherung für den Fall einer Schließung des versicherten Betriebes aufgrund einer behördlichen Anordnung.

Probleme mit Versicherungen aufgrund der Corona-Pandemie

Es ist nicht zu erwarten, dass die deutschen Versicherer unproblematisch Entschädigungen zahlen werden. Verfolgt man Interviews und Diskussionen im Netz, tauchen bereits die ersten Probleme auf.

Momentan ist in jedem Fall mit Verzögerungen bei der Leistungsbearbeitung zu rechnen. Teilweise ist dies nachvollziehbar, da mit vielen Schadensfällen zu rechnen ist. Andererseits muss man auch eine Verzögerungstaktik unterstellen. Mit Sicherheit werden Juristen bei den Versicherern derzeit intensiv prüfen, wie man sich Zahlungen entziehen kann.

Bei den Betriebsunterbrechungsversicherung wird es Streitigkeiten über die Auslegung der Ausschlussklauseln geben.

In der Betriebsschließungsversicherung wird sicherlich die Frage auftauchen, ob sich die Anordnung der zuständigen Behörde auf ein Einzelunternehmen beziehen muss oder ob die gegenwärtigen Allgemeinverfügungen ausreichend sind.

Teilweise bestehen Ausschlüsse für „außergewöhnliche Ereignisse“, worauf sich ebenfalls Versicherer berufen könnten.

Immer wieder umstritten ist die Substantiierung der Entschädigungshöhe. Dieser Aspekt ist keineswegs zu unterschätzen und kann schnell dazu führen, dass bei unzureichender anwaltlicher Beratung ein Rechtsstreit verloren geht.

Anwaltliche Hilfe

Viele Versicherungsfälle aufgrund der Corona-Epidemie werden nicht ohne Streit ablaufen. Die Situation ist einzigartig und für die Versicherer eine enorme finanzielle Belastung.

Es wird auf diesem Feld sicherlich in den nächsten Jahren zu einigen Weiterentwicklungen im Versicherungsrecht kommen.

Meine Kanzlei bietet Betriebsschließungsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung eine kostenlose Erstberatung für Versicherungsnehmer an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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