Corona-Krise: Arbeitgeber zahlt vor der Insolvenz kein Gehalt – Tipps für Arbeitnehmer

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber in Zahlungsnot gerät und die ersten Gehaltszahlungen ausbleiben? Viele Arbeitnehmer geraten in Panik, oft legt man ihnen Aufhebungsverträge nahe oder empfiehlt gleich die Eigenkündigung. Vor solchen vorschnellen Lösungen rät der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck meistens ab. Stattdessen rät er, erst einmal Ruhe zu bewahren.

Denn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis, meist: die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bekommt der Arbeitnehmer nachträglich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Bis zum Insolvenzverfahren ist man trotz Gehaltsausfalls deshalb regelmäßig gut abgesichert.

Als Arbeitsrechtler rate ich davon ab, mit der Arbeit aufzuhören, nur weil der Arbeitgeber das Gehalt einmal nicht überweist. Zurückbehaltungsrechte sollte man immer vorher ankündigen und schonend ausüben. Wer seine Arbeit mir nichts, dir nichts einstellt, riskiert die fristlose Kündigung.

Gehen Sie stattdessen behutsam vor: Fordern Sie Ihren Arbeitgeber zuerst nachweisbar schriftlich und unter Fristsetzung auf, ihr Gehalt nachzuzahlen, am besten anwaltlich. In dem Schreiben können Sie für den Fall, dass nicht gezahlt wird, ein Zurückbehaltungsrecht an Ihrer Arbeitsleistung ankündigen. Verstreicht diese Frist, und fällt die nächste Gehaltszahlung auch aus, sollten Sie in einem neuen Schreiben eine letzte Frist zur Gehaltszahlung setzten und letztmalig androhen, dass Sie bei erneutem Zahlungsausfall ihr Zurückbehaltungsrecht wahrnehmen. Erst wenn dann abermals keine Zahlung eingeht, würde ich das Zurückbehaltungsrecht ausüben und meine Arbeitsleistung einstellen.

Wer mehr als drei Monate ohne Gehaltszahlung weiterarbeitet, riskiert, dass er mit seinem Anspruch mangels Insolvenzmasse auf dem Trockenen sitzen bleibt. Wer zu früh selbst kündigt, vergibt seine Chancen auf eine mitunter noch mögliche Abfindung.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen die baldige Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung? 

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. Kostenlos und unverbindlich schätzt Anwalt Bredereck Ihre Lage mit Ihnen telefonisch ein und beantwortet Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema