Corona-Krise: Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Die Corona-Krise verschärft Existenzsorgen, die jeder gekündigte Arbeitnehmer sowieso schon hat. Hier will man Klarheit: Lohnt sich die Kündigungsschutzklage? Und lohnt sie sich auch jetzt, in Corona-Zeiten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich fast immer, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt oder man aus anderen Gründen einen starken Kündigungsschutz genießt.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber arbeiten, der regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, also kein Kleinbetrieb ist; und wenn man länger als ein halbes Jahr dabei ist.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, sind die meisten Kündigungen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht juristisch angreifbar. Hat die Klage Aussichten auf Erfolg, bieten Arbeitgeber regelmäßig hohe Abfindungen an, um die Rückkehr des gekündigten Mitarbeiters zu verhindern.

Finanziell lohnt sich die Klage für den Arbeitnehmer umso mehr, je höher die Abfindung im Verhältnis zu den Klagekosten ist. Mit anderen Worten: Je stärker der Kündigungsschutz und je besser die Chancen der Kündigungsschutzklage, desto höher die Abfindung und desto lohnender ist die Klage finanziell für den Arbeitnehmer. Optimalerweise hat man eine Rechtsschutzversicherung.

Ändert Corona daran etwas? Bedingt. Es gibt Unternehmen, die bauen aufgrund der Folgen der Corona-Krise aktuell Stellen ab. Eine betriebsbedingte Kündigung kann unter diesen Umständen wirksam sein. Nur: Der Arbeitgeber muss nach wie vor alle Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes einhalten: Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl, Wahl des mildesten Mittels, Formvorschriften, und vieles mehr.

Ob Ihre Kündigung möglicherweise gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstößt, sollten Sie von einem Arbeitsrechtler überprüfen lassen, am besten von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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