Corona-Krise – warum sich eine Kündigungsschutzklage jetzt doppelt lohnt

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Nicht wenige Arbeitgeber haben während der Corona-Krise die Gunst der Stunde genutzt: Für Kündigungen scheint es mehr Verständnis zu geben, und Arbeitnehmer zögern eher, sich gegen die Kündigung zu wehren. Wegen Corona bringe das nichts. Warum das falsch ist, und eine Kündigungsschutzklage jetzt wichtiger ist, denn je, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Immer wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt, sollte der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen. Meistens rate ich zur Klage, denn: Dieses Gesetz stellt an die Kündigung hohe Anforderungen; entsprechend hoch sind die Fehlerquoten auf Seiten der Arbeitgeber, was zu guten Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage führt. Der Arbeitnehmer kann in dem Fall seinen Job retten oder eine hohe Abfindung aushandeln.

Wie wirkt sich die Corona-Krise auf die Aussichten einer Kündigungsschutzklage aus? Aus meiner Sicht klar positiv, denn: Waren Arbeitgeber noch Anfang des Jahres eher zurückhaltend mit Kündigungen, kündigen sie jetzt meiner Erfahrung nach deutlich öfter und ohne genauer nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind – als ob man auf ein allgemeines Verständnis setzen wolle.

Nur: Die Corona-Krise hat das Kündigungsschutzgesetz nicht geändert. Kündigt der Arbeitgeber wegen wirtschaftlicher Einbußen betriebsbedingt, muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie zuvor. Das bedeutet: Für die Kündigung reicht es regelmäßig nicht aus, wenn der Arbeitgeber behauptet, einige Monate lang weniger Umsatz gemacht zu haben. Der Arbeitsplatz muss weggefallen sein, und das war bei gesunden größeren Unternehmen auch bei einem mehrwöchigen Lockdown meist nicht der Fall. Zumal häufig abzusehen war, dass die Arbeitnehmer bald wieder gebraucht werden, wenn die Maßnahmen nachlassen und die Wirtschaft wieder hochfährt. Mehr denn je verstoßen Kündigungen deshalb aktuell gegen das Kündigungsschutzgesetz.

Mehr noch: Arbeitgeber haben vielen Mitarbeitern gekündigt, nur um einige von ihnen nach Ende der Maßnahmen wieder einzustellen. Hier sollten sich Arbeitnehmer eher nicht auf Zusagen des Arbeitgebers verlassen. Besser, man legt Kündigungsschutzklage ein. Denn: Stellt sich vor Gericht heraus, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter wieder einstellen muss, wird er das viel eher tun, weil er seine Arbeitskraft jetzt wirklich braucht.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema