Corona-Mobbing: Was ist das und wie schützt man sich dagegen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist das Mobbing am Arbeitsplatz um eine Variante reicher: um das Corona-Mobbing. Was fällt darunter? Wie wehren sich betroffene Arbeitnehmer am besten dagegen? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Meiner Erfahrung nach tritt Corona-Mobbing am Arbeitsplatz vor allem in vier Varianten auf:

1. Ein Arbeitnehmer infiziert sich mit dem Coronavirus oder es gibt einen Infizierten oder Erkrankten in seinem Umfeld, und er teilt die Infektion oder den Kontakt dem Arbeitgeber beziehungsweise den Kollegen nicht mit.

Nachdem das aber herauskommt, oft aufgrund einer Meldung durch das Gesundheitsamt, wirft man dem Kollegen regelmäßig vor, dass er die anderen Mitarbeiter durch sein Schweigen in Gefahr gebracht hat.

Auch wenn sich als Konsequenz niemand angesteckt hat, und der Arbeitnehmer unter Umständen nicht verpflichtet war, das eigene Testergebnis oder das eines Mitbewohners mitzuteilen: Vielen gilt er jetzt als unsolidarisch, oft beginnt ein systematisches Mobbing durch Kollegen und mitunter auch durch den Vorgesetzten.

2. Der Arbeitnehmer hat alles offen gelegt, sein positives Testergebnis, eine Erkrankung im häuslichen Umfeld, er hat sich aber nicht so verhalten, wie es die  Kollegen oder der Vorgesetzte erwarten, etwa weil er trotz Quarantäne am Arbeitsplatz erscheint. Auch das zieht regelmäßig Mobbinghandlungen nach sich.

3. Ins Visier von Corona-Mobbing geraten regelmäßig auch „Maskenverweigerer“ und „Coronaleugner“, Personen also, die entweder die Pandemie-bedingten Maßnahmen kritisieren oder ablehnen, oder die Existenz des Coronavirus beziehungsweise die Bedrohungslage bestreiten.

Diese Arbeitnehmer sind meiner Beobachtung nach am Arbeitsplatz einem verstärkten Mobbingrisiko ausgesetzt.

4. Gefährdet sind besonders ängstliche, vorsichtige Arbeitnehmer, die sich mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen krank melden und so aus der Risikozone Arbeitsplatz herausnehmen.

Diese Mitarbeiter, die oft wochen- und monatelang ausfallen, werden von den Kollegen, die während der Pandemie im Betrieb die Stellung gehalten haben, mitunter gemobbt, wenn sie wieder da sind.

In all diesen Fällen ist Corona oft ein zusätzlicher Faktor, der eine vorher schwelende Mobbinglage ausbrechen lässt. Manchmal bewirkt das Corona-Mobbing, dass ein Arbeitnehmer zum „schwarzen Schaf“ im Team wird, der plötzlich an allem Schuld ist; oder es führt zur chronischen Erkrankung und zur Kündigung des Arbeitnehmers.

Arbeitnehmertipps: Gegen Mobbing und eben auch gegen das Corona-Mobbing, schützt man sich am besten, indem man Konflikte und Problemlagen möglichst früh offen anspricht und: redet, redet, redet. Und man sollte sich möglichst früh bei innerbetrieblichen und externen Beratungsstellen Hilfe holen, im Zweifel auch bei einem im Thema versierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wichtig: Führen Sie ein Mobbingtagebuch, am besten ab der ersten Mobbinghandlung, und das möglichst detailliert, sachlich und nachvollziehbar. Benennen Sie die Mobbingtäter, die Handlung, den genauen Ort und Zeitraum, und mögliche Zeugen.

Im Fall einer Mobbing-bedingten Kündigung rate ich dazu, noch am selben Tag bei einem auf Kündigungsschutz und Mobbing spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage und mögliche Schadensersatzansprüche zu besprechen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Durchleben oder befürchten Sie Mobbing am Arbeitsplatz? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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