Corona-Soforthilfen: Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Rückforderung in Urteilen vom 16.08.2022 für rechtswidrig

  • 1 Minuten Lesezeit

Im Streit zwischen Bundesländern und betroffenen Unternehmen wegen der Rückforderung von im Jahr 2020 gewährter Corona-Soforthilfen gibt es eine aktuelle Entwicklung:

Durch drei aktuelle Urteile vom 16.08.2022 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entsprechende Rückforderungsbescheide in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hintergrund ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen bei den Anträgen auf Corona-Soforthilfen unklar formuliert hat. Es bleibt abzuwarten und zu prüfen, ob die Begründung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auch auf die Rückforderung in anderen Bundesländern übertragbar ist.

Insbesondere das Land Baden-Württemberg führt über die L-Bank aktuell eine Rückforderungs-Aktion in großem Umfang durch.

Die aktuellen Entscheidungen zeigen aber, dass sich zur Vermeidung der Bestandskraft der Rückforderungsbescheide für Betroffene ein Widerspruch zunächst einmal empfiehlt, um die Chancen zu wahren.

Nach den Landesvorgaben in Baden-Württemberg soll für die Bewilligung der Zeitraum von drei Monaten ab Antragstellung maßgeblicher Betrachtungszeitraum sein. Häufig fallen daher die Monate April, Mai und Juni 2020 in die Liquiditätsbetrachtung der Unternehmen, nicht jedoch der oft praktisch umsatzlose Monat März 2020.

Durch die hieraus entstehende künstliche Verschiebung des Betrachtungszeitraums stellt das Land Baden-Württemberg den vom Bund intendierten Zweck der beschlossenen Corona-Soforthilfe erheblich in Frage.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Pflüger

Beiträge zum Thema