Corona zwingt dich zur Kündigung oder gibt es einen besseren Weg?

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Du musst wegen Corona schließen und willst deswegen kündigen? Das ist nicht nur unnötig, sondern auch der schlechteste Weg.

In Zeiten der Corona-Krise werden Unternehmen, Selbständige und Mitarbeiter vor große Herausforderungen gestellt. Die Arbeitgeber werden gezwungen, in vielen Bereichen den Kundenverkehr einzustellen. Dies führt zwangsweise zu Umsatzverlusten.

Die Arbeitgeber überlegen, wie sie auf diese Maßnahmen reagieren. Die meisten Arbeitgeber denken zuerst an die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei ist das überwiegend die schlechteste Entscheidung.

Es gibt die erleichterte Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen. Dadurch erhalten deine Mitarbeiter 60 Prozent vom letzten Netto oder bei Kindern im Haushalt bis zu 67 Prozent. Mit der Neuregelung muss der Arbeitgeber auch nicht mehr die Sozialbeiträge aufbringen. Diese werden ebenso vom Staat übernommen.

Bei einer Kündigung musst du die Kündigungsfrist beachten. Dies bedeutet nicht nur eine weitere finanzielle Belastung, auch wenn du dein Unternehmen schließen musst. Du verlierst auch die Mitarbeiter/in, die du nach Corona zwingend brauchst.

Kürzt du die Kündigungsfrist ab oder kündigst sogar fristlos, zwingst du deinen Mitarbeiter dich vor dem Arbeitsgericht zu verklagen. Andernfalls würde er von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit bekommen und somit bis zu drei Monate ohne Einkommen dastehen.

Was du tun kannst, erklärt dir unser Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte in den Fragen rund ums Arbeitsrecht.

Dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen


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