Coronavirus in Deutschland: Was deutsche Reisende nun wissen müssen

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Es ist erschreckend – das Coronavirus breitet sich scheinbar unaufhaltsam aus. Auch in Deutschland mehren sich die Fälle und erkrankte Menschen werden isoliert. Hygieneartikel werden knapp. Doch was passiert mit Deutschland-Urlaubern, wenn die Epidemiewelle mit voller Wucht zuschlägt.

Reisende in Deutschland

Natürlich ist auch das Szenario denkbar, in dem Inlandsreisen vom Coronavirus betroffen werden. Zu unterscheiden ist zunächst, ob eine Pauschalreise vorliegt, also wenn zumindest zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise kombiniert werden oder Einzelleistungen separat gebucht wurden. Liegen unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vor (ehemaliger Rechtsbegriff: „höhere Gewalt“) kann auch der deutsche Pauschalreisende vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Der Reiseveranstalter muss den dann bezahlten Reisepreis oder bereits gezahlte Anzahlungen vollständig binnen 14 Tagen erstatten.

Wann liegen unvermeidbare außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) vor

Bei dem Gesetzeswortlaut „unvermeidbare außergewöhnliche Umstände" handelt es sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. Das bedeutet, dass bei der Ermittlung, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, diese Begriffe ausgelegt und gedeutet werden müssen. Definiert werden unvermeidbare außergewöhnliche Umstände als eine Situation, die nicht unter der Kontrolle einer der Parteien liegt und auch dann nicht hätte vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden wären. 

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